Druckfarbenherstellung

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Die verschiedenen Druckverfahren, wie Offsetdruck, Tiefdruck, Flexodruck und weitere verlangen nach einer gesonderten Druckfarbenherstellung. Auch im Bereich der Druckfarbenherstellung ist höchste Prozesstechnik gefordert. Maschinenhersteller sind heute auf dem neusten Stand und bieten viel Auswahl und präzise Komplettlösungen an. Die Druckfarben sind ebenfalls chemische Erzeugnisse, bei dessen Herstellung gewisse Vorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen.

Vorab der Existenzgründung in der Druckfarbenherstellung muss sich der Gründer umfangreich über alle Formalitäten informieren. Solche Betriebe unterliegen auch dem Umweltschutzgesetz. Im Rahmen der Genehmigungspflicht dieser Anlagen erfolgen durch die Behörden entsprechende Auflagen zur Abluftreinigung bzw. Abwasserbehandlung. Auch das Abfallgesetz greift bei der Verwertung der Produktionsabfälle. In den meisten Betrieben der Druckfarbenherstellung gibt es daher einen Umweltbeauftragten bzw. eine Umweltschutzabteilung, die sicherstellt, dass alle Grenzwerte eingehalten werden.

Der Businessplan umfasst all diese Informationen über das Gründungsvorhaben, der Umsetzung, dem Qualitätsmanagement und über die Gründerperson selbst. Eine gesonderte Gewerbeerlaubnis ist in der Regel nicht nötig. Auf dem Gebiet der Druckfarbenherstellung herrscht reger Wettbewerb. Das ist natürlich kein Grund, die Existenzgründung zu unterlassen. Denn ein neues Jungunternehmensteigert wiederum den Wettbewerb, kurbelt die Wirtschaft an und treibt den technischen Fortschritt zur Optimierung der Druckfarbenherstellung voran.