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Corona-Tests: Diese Pflichten gelten für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollen Mitarbeitern mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Wir geben einen Überblick zu Testarten, Handhabung und Kosten. Die dritte Corona-Welle rollt über Deutschland. Arbeitgeber erfüllen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens eine wichtige Funktion. So handelst du fürsorglich und rechtssicher.

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Corona-Tests als Arbeitsschutzmaßnahme anwenden

Corona-Tests: Diese Pflichten gelten für Arbeitgeber

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung einschließlich Homeoffice-Gebot wurde erst kürzlich bis zum 30. April verlängert. Arbeitgeber sollen laut Corona-Beschluss der MPK vom 22. März zudem regelmäßige Schnelltests unter jenen Mitarbeitern ermöglichen, deren Tätigkeitsbereiche kein Homeoffice erlauben. Grundlage hierfür ist die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände und die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Tests sollen Arbeitgeber mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche anbieten und auch bescheinigen. 

Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände unterstützen Corona-Teststrategie 

Bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, wollen wir die Teststrategie von Bund und Ländern mit aller Kraft unterstützen. Vermehrte Tests sind eine wirksame Brücke, die mindestens bis Juni notwendig sein wird. Wir wollen in dieser Zeit unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung durch eine vorübergehende substanzielle Ausweitung der Testung realisieren.

- Gemeinsame Erklärung der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände

Die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, die Industrieverbände BDI und DIHK, der Arbeitgeberverband BDA und der Zentralverband des deutschen Handwerks ZDH trafen am vergangenen Donnerstag erneut mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) im Rahmen eines Wirtschaftsgipfels zusammen. Auf der Tagesordnung standen u.a. die betriebsinternen Corona-Testangebote, für die sich die Verbände Anfang März gemeinsam stark gemacht hatten.

Uneinigkeit herrschte über den Erfolg der seitdem getroffenen Maßnahmen. Gemäß Befragungen im Auftrag des Arbeits- sowie Wirtschaftsministeriums sei die Bilanz weit weniger optimistisch, als die Verbände darzustellen suchten. Sprachen die Vertreter der Wirtschaft von 80 bis 90 Prozent der Unternehmen, die Präsenzbeschäftigte testen würden, ermittelten BMAS und BMWi lediglich 60 Prozent der Beschäftigten, die sich aktuell in ihrem Unternehmen testen lassen können. Für weitere 10 Prozent sei ein solches Angebot durch den Arbeitgeber angekündigt. 

Doch auch auf Arbeitnehmerseite gilt es offenbar weiterhin Überzeugungsarbeit zu leisten. Die Umfrage im Auftrag der beiden Ministerien ergab außerdem, dass nur 46 Prozent der Beschäftigten ein Corona-Testangebot in ihrem Unternehmen auch annehmen.

Kommt die Testpflicht für Unternehmen?

Einig sind sich alle Parteien: Nur durch konsequentes Testen und eine Ausweitung der Impfkampagne, die auch die Betriebsärzte ab Mitte April einbinden soll, kann das Eindämmen der Pandemie gelingen. Noch herrscht die Regel "Freiwilligkeit", die auch der Bundeswirtschaftsminister favorisiert. Sollten die Zahlen nicht sinken, könnten die Stimmen aus dem Bundesarbeitsministerium deutlicher werden und eine Testpflicht fordern. Entsprechende Regelungen seien bereits vorbereitet und könnten in Abstimmung mit der Bundesregierung zügig umgesetzt werden. 

Aktuell handelt es sich vor allem um Empfehlungen an Arbeitgeber, ihren Präsenzbeschäftigten einfache Selbsttests zur Verfügung zu stellen und falls möglich auch PoC-(Point-of-Care)-Antigen-Schnelltests durchzuführen. 

Wer darf Corona-Tests im Unternehmen durchführen?

Für einfache Selbsttests besteht keine besondere Handhabungspflicht. Arbeitgeber können diese im Unternehmen bereitstellen und jeder Arbeitnehmer kann den Test eigenhändig durchführen.

Das Testen mittels PoC-Antigen-Schnelltest stellt höhere Anforderungen an deinen Arbeitsschutz. PoC-Antigen-Schnelltests dürfen nur durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt werden. Alternativ kannst du auch fachunkundige Mitarbeiter deines Teams entsprechend ausbilden lassen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat diesbezügliche Empfehlungen zu den Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2 veröffentlicht. Demnach ist die jeweils probenehmende Person vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mündlich in der sachgerechten Durchführung zu unterweisen. Es genügt dabei, wenn der/die Ausbildende das fachunkundige Personal so lange überwacht, bis gewährleistet ist, dass diese die übertragenen Tätigkeiten selbstständig beherrschen. Anschließend soll die richtige Durchführung stichprobenweise überprüft werden.

Wo bekomme ich Selbsttests und PoC-Antigen-Schnelltests?

Selbsttests sind im freien Handel z.B. in Apotheken und Drogereien erhältlich. Eine Reihe zugelassener Selbsttests für den Gebrauch durch Laien findest du auf der Website des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Zur Übersicht relevanter Selbsttests.
 
Professionelle PoC-Antigentests kannst du z.B. über den Vertrieb von Medizinbedarfherstellern erwerben. Welche Anbieter zugelassen sind, hat das BfArM ebenfalls auf seiner Homepage veröffentlicht. Zur Übersicht relevanter PoC-Antigentests.

Die Kosten für den Erwerb müssen Arbeitgeber selbst tragen.

Welche Schutzmaßnahmen sind bei der Durchführung von Tests einzuhalten? 

Selbsttests, die für die Anwendung durch Laien konzipiert sind, stellen keine besonderen Anforderungen an deinen Arbeitsschutz. Hier gilt es den Herstellerangaben jeweils zu folgen.

Im Fall von professionellen PoC-Antigen-Tests musst du zunächst die Schulung der in deinem Betrieb verantwortlichen Testeinheit durch ausgebildetes medizinisches Personal sicherstellen. Als medizinisch geschult zählen neben Ärzten auch das Pflegefachpersonal verschiedener Heilberufe. Die Einweisung kann sowohl vor Ort, als auch digital erfolgen. Grundlegende Inhalte der Schulung sind:

  • eine Einführung in die Anatomie des Mund-Nasen- und Rachenraumes,
  • der Hinweis auf und Umgang mit etwaigen Komplikationen,
  • die Vermittlung der sachgerechten Anwendung des jeweiligen PoC-Antigen-Tests,
  • die Einweisung in Hygiene-und Schutzmaßnahmen (mindestens FFP2-Masken und Visier) sowie
  • Dokumentations- und Meldepflichten.

Unterliegen Arbeitgeber der Meldepflicht bei einem positiven Testergebnis? 

Je nachdem, welcher Test einem positiven Testergebnis zugrunde liegt, unterscheiden sich die gesetzlichen Regeln zur Meldepflicht. 

Einfache Selbsttests durch Laien unterliegen keiner gesetzlichen Meldepflicht. Anders verhält es sich im Fall professioneller Schnelltests. Positive Testergebnisse auf der Basis von PoC-Antigen-Tests sind mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 IfSG an das zuständige Gesundheitsamt meldepflichtig. Die genauen Inhalte der namentlichen Meldung regelt § 9 IfSG. Jeder positive Schnelltest muss anschließend durch einen PCR-Test verifiziert werden. Dieser wird nach der Meldung vom Gesundheitsamt veranlasst. 

Corona-Teststrategie: Checkliste für die betriebsinterne Dokumentation

Es empfiehlt sich alle Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich deiner Corona-Teststrategie gründlich zu planen und zu dokumentieren. So regelst du Verantwortlichkeiten und garantierst, dass Beschäftigte in regelmäßigen Intervallen getestet werden, dass genügend Tests vorrätig sind und alle Dokumentationspflichten eingehalten werden..

Diese Punkte solltest du bei der Planung berücksichtigen:

  • Bedarfsplanung: Ermittle zunächst deinen Bedarf an monatlichen Testkapazitäten in Abhängigkeit von deiner Beschäftigtenzahl und der geplanten Testhäufigkeit.
  • Test-Manager benennen: Ernenne einen Verantwortlichen zum Management deiner Corona-Teststrategie. Zu seinen/ihren Aufgaben zählen die Beschaffung der Corona-Tests, die Organisation entsprechender Räumlichkeiten und die Einhaltung von Dokumentations- und Meldepflichten (u.a. Einverständniserklärung bei der Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests; Dokumentation und Meldung positiver Testergebnisse).
  • Personal schulen: Je nach Betriebsgröße können das Management deiner Teststrategie und die Probenahme in einer Hand liegen oder auf mehrere Beschäftigte verteilt werden. Sorge für eine fachgerechte Unterweisung und dokumentiere genau, welche Inhalte die medizinische Schulung vermittelt hat.
  • Notfallmanagement: Lege fest, welche Schritte erfolgen sollen, sobald ein positives Testergebnis vorliegt, einschließlich Meldung an das Gesundheitsamt.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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