Bundesanzeiger Verlag warnt vor der Aufnahme in Datenbanken
Aktuell warnen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Bundesanzeiger Verlag auf seiner Website vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Immer mehr Unternehmer und Unternehmen erhalten per Brief ein „Angebot“ ihren Handelsregistereintrag in ein Firmenregister aufnehmen zu lassen. Diese Briefe treffen oft kurz nach dem Eintrag in das Handelsregister ein und erwecken so den Eindruck, dass es sich dabei um eine Rechnung für die Aufnahme in das staatliche Register handelt. Die Rechnungsbeträge sind sehr hoch und stehen in keinem Verhältnis zu dem eigentlichen „Service“ der angeboten wird.
Aus diesem Grund warnt der Bundesanzeiger Verlag ausdrücklich vor diesen Bescheiden und hat auf seiner offiziellen Website eine Liste der bisher bekannten Anbieter solcher „Leistungen“ zusammengestellt. Bisher hat der Bundesanzeiger Verlag keine Möglichkeiten, diese Angebote zu unterbinden. Es wird empfohlen sich beim Erhalt solcher Schreiben an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale zu wenden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine reine Aufnahme in ein Register ohne Einverständnis des Betroffenen bzw. ohne Annahme des "Angebots" keinerlei Entgelt- oder Gebührenanspruch auslöst. Weiter hat die Ablehnung eines solchen „Angebotes“ keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesanzeiger Verlag