Altenheim

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Bei der Gründung eines Altenheim, allgemein einer Pflegeeinrichtung, greifen die Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes. Grundsätzlich muss sich der Gründer entscheiden ob er ein ambulantes oder ein stationäres Altenheim errichten will. Im stationären Altenheim werden die Pflegebedürftigen unter ständiger fachlicher Verantwortung von Pflegefachkräften betreut, versorgt und gepflegt.

In einer Pflegeeinrichtung wie einem Altenheim müssen die Pflegekassen nach dem Sozialgesetzbuch gewährleisten, dass die Versicherten gleichmäßig versorgt werden. Das Unternehmen schließt somit mit den Pflegekassen Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen ab. Wie eine Pflegeeinrichtung organisiert sein muss, bestimmt der Sicherstellungsauftrag von den Pflegekassen.

Hier gibt es Anforderungen an die Mitarbeiterzahl sowie an eine ständige Verantwortung einer Pflegefachkraft. Diese soll die fachliche Planung der Pflegeprozesse übernehmen, eine Pflegedokumentation fachgerecht führen, Dienstbesprechungen leiten und die Einsatzplanung der Pflegekräfte nach Bedarf vornehmen. Bei einem Pflege- bzw. Altenheim ergeben sich durch das Heimgesetz im Gegensatz zum ambulanten Pflegedienst weitere Bestimmungen, über die sich der Existenzgründer informieren muss.