Unternehmernews der Woche 25/2018
Bis 30. Juni bewerben: Bio-Gründer-Wettbewerb 2018
Bis Ende Juni läuft die Bewerbungsfrist für den Bio-Gründer-Wettbewerb. Im September zeichnet das Bio-Security Kompetenzzentrum im nordrhein-westfälischen Bönen dann die besten Ideen aus. Zwischen 1.000 und 4.000 Euro gehen an die Gewinner, ein ausführliches Feedback zu den eingereichten Innovation gibt es für alle Teilnehmenden. Alle Informationen zum Bio-Gründer-Wettbewerb 2018 finden Sie hier.
Gastgewerbe: Gute Aussichten auf den Sommer
Der DEHOGA-Bericht Frühjahr 2018 bescheinigt dem Gastgewerbe eine positive Entwicklung mit steigenden Umsätzen. Und das, obwohl die Betriebskosten hoch und Mitarbeiter schwer zu finden sind. Verantwortlich für die Personalsituation sind in der Sicht des Verbandes auch bürokratische und gesetzliche Hürden. Außerdem fordern die Gastronomen eine Vereinheitlichung der Steuern auf Speisen.
Selbständig sein und Urlaub machen? 3 Tipps, wie das gelingt
Wer selbständig ist, tut sich oft schwer, Urlaub zu planen und die Batterien wirklich aufzuladen. Vor der Angst vor Verdienstausfällen und unzufriedenen Kunden, die Sie nicht erreichen, sollten Sie aber nicht kapitulieren. Eine vorausschauende Preiskalkulation, langfristige Planung und der Mut, auch mal offline zu gehen, erleichtern das Abschalten. Lesen Sie hier mehr zum Thema Urlaub bei Selbständigen.
Gründer- und Unternehmernews kurz & knapp
Scans statt Papierbelege für die Steuererklärung
Die Papierbelege in Zukunft nur noch digital aufbewahren? Das ist möglich. Wie Buch geführt werden muss, was aufgezeichnet werden muss, wie mit digitalisierten Belegen umzugehen ist, dazu gibt eine neue Musterverfahrensdokumentation des Deutschen Steuerberatungsbundes Auskunft. Dennoch empfiehlt es sich, bei der Digitalisierung des Rechnungswesens die Hilfe der Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, schreibt die Deutsche Handwerkszeitung.
Arbeitsrecht: Sachgrundlose Befristung nur einmal möglich
Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragspartnern nur einmal rechtmäßig. Bis zu einer Vertragsdauer von zwei Jahren dürfe sie zwar bis zu drei Mal verlängert werden. Doch ein neuer sachgrundlos befristeter Vertrag dürfe nicht geschlossen werden, urteilte das Gericht. Damit widersprechen die Verfassungsrichter einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011, das neuerliche sachgrundlose Befristungen nach einer Dreijahresfrist erlaubt hatte, berichtet die Legal Tribune Online.
Fotos DSGVO-konform verwenden
Wenn Sie in Broschüren, auf der Webseite oder an anderen Stellen Fotos mit Personen darauf verwenden, müssen Sie sich an die Bestimmungen der DSGVO halten. Denn Porträts gelten als personenbezogene Daten. Die Veränderungen, die die DSGVO in Bezug auf Fotos bringt, sind allerdings eher im Detail neu. So galt z.B. schon vor dem 25. Mai 2018, dass Beschäftigte schriftlich Ihre Einwilligung geben müssen, wenn der Arbeitgeber Bilder von ihnen nutzt. Weitere Auskünfte zu rechtlichen Anforderungen unter der DSGVO gibt eine neue Infobroschüre der brandenburgischen Datenschutzbeauftragten.