Sportverband
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Mit einem Sportverband haben sich mehrere Sportvereine verschiedener oder gleicher Sportarten zusammengeschlossen. In Deutschland sind die meisten Sportverbände fachlich auf eine Sportart begrenzt, wie z. B. beim Deutschen Fußball-Bund. Viele solcher bundesweiter Verbände haben ihren Dachverband in Kreis-, Bezirks-, Landes- und Regionalverbände aufgegliedert. Ein sportartenübegreifender Sportverband, in dem die einzelnen Fachverbände Mitglied werden können, ist z. B. der Deutsche Sportbund.
Zu den Hauptaufgaben des Deutschen Sportbundes gehört es, die Bildung von Konkurrenz durch verschiedene Fachverbände einer Sportart zu verhindern. Aus juristischer Sicht besteht der Sportverband meist in der Rechtsform eines rechtsfähigen Vereins. Mit der Gründung eines Sportverbands muss anschließend die Mitgliederstruktur definiert sowie die Spielveranstaltungen und die Mitarbeit in internationalen Verbänden organisiert werden. Werbung ist in Bezug auf den Sportverein auch oft ein Thema.
In den 1960er Jahren bestand ein Werbeverbot z. B. bei Fußballspielen. Diese wurden bei Vorhandensein von Werbebannern nicht im Fernsehen übertragen. Im Laufe der Zeit ist das Verbot von Werbung für Sportverbände immer weiter aufgelockert worden. Der Spielbetrieb vom Sportverband ist während des 2. Weltkrieges fast überall zusammengebrochen. Nach dem Ende des Krieges mussten die Sportverbände wieder komplett neu aufgebaut werden.