Private Krankenversicherung für Gründer und Unternehmer

Private und gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich: Für Selbstständige ist die private Krankenversicherung (PKV) bislang und in der Regel die bessere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Denn für Selbstständige und Unternehmer gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht, dass bedeutet, du kannst dich frei zwischen PKV und GKV entscheiden. 

Ein wichtiger Punkt für Selbstständige ist, dass es bei der Festsetzung der Beiträge in einer gesetzlichen Krankenversicherung einzig und allein auf das Einkommen des Interessenten ankommt, in der privaten Krankenversicherung hingegen auf seine gesundheitlichen Voraussetzungen, die er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitbringt. Hierzu gehören unter anderem seine Krankenvorgeschichte und sein Alter. Selbstständige, die ihre private Krankenversicherung früh abschließen, haben also gute Aussichten auf einen günstigen PKV Tarif.

Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse liegt für dich auch darin begründet, dass du selbst den Umfang der gebotenen Leistungen bestimmst und damit die Höhe der zu erwartenden Beiträge der Privaten Krankenversicherung berechnen kannst. Indem du zum Beispiel auf Leistungen, die du nicht benötigst, verzichtest, sinken auch deine Beitragskosten.

Aus diesen Gründen sind die Beiträge für den Gesundheitskostenschutz eines Selbstständigen in einer privaten Krankenversicherung meist wesentlich niedriger als bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Denn einen genau für dich maßgeschneiderten Tarif kann dir bislang nur eine PKV bieten. Gerade für Gründer, die in der Anfangsphase ihres Unternehmens stehen, sind niedrige Kosten für den Gesundheitsschutz ein besonders großer Pluspunkt.

Im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenkasse übernimmt eine private Krankenversicherung, wenn sie vom Selbstständigen als Krankenvollversicherung abgeschlossen wird, auch wesentlich mehr an Behandlungs- und Medikamentenkosten als eine gesetzliche Krankenkasse. Ein Mehr an Leistungen, für das Kassenpatienten eine hohe Zuzahlung leisten müssen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen streichen ihren Leistungskatalog immer mehr zusammen. Aus diesem Grund werden Privatpatienten beim Arzt auch bevorzugt behandelt, erhalten schneller einen Termin beim Spezialisten und müssen auch keine langen Wartezeiten in der Praxis in Kauf nehmen.

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich von der GKV auch in der Abrechnungspraxis. Die Abrechnung von Behandlungs- und Medikamentenkosten verläuft zwischen Arzt und Patienten. Das heißt, der Privatpatient erhält zunächst die Rechnung für die Behandlung und reicht diese dann bei seiner PKV ein, die ihm den Rechnungsbetrag umgehend zukommen lässt. So reguliert der Versicherte zwar die Behandlungskosten pro forma von seinem Privatkonto, das Geld hierfür hat ihn aber zum Zahlungszeitpunkt bereits von seiner PKV erreicht.

Die direkte Abrechnung zwischen Arzt und Patient bringt dem privat Krankenversicherten einen großen Vorteil. Denn auf Grund der bereits angesprochenen Kürzungen bei den gesetzlichen Krankenkassen muss ein Arzt damit rechnen, dass ein Teil der von ihm bei einem Kassenpatienten berechneten Behandlungskosten von der GKV nicht anerkannt werden. Bei einem Privatpatienten jedoch weiß der behandelnde Arzt genau, dass er die von ihm in Rechnung gestellten Kosten auf jeden Fall erhält. Also kann er seine ganze Aufmerksamkeit auf seinen Patienten richten statt auf die Frage, ob er die auflaufenden Kosten für dessen Behandlung auch erstattet bekommt.

Über die üblichen Leistungen einer Krankenversicherung, wie beispielsweise die Erstattung von Behandlungs- und Medikamentenkosten hinaus bietet dir die private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine ganze Reihe wählbarer Zusatzleistungen, die dir außerdem dabei helfen, finanzielle Einbußen durch eine Erkrankung oder durch einen Unfall zu vermeiden. So kannst du beispielsweise mit einer Krankentagegeldversicherung Verdienstausfälle wirksam vermeiden.

Bedenke in diesem Zusammenhang bitte, dass du, wenn du als Selbstständiger erkrankst, in der Regel für diesen Zeitraum keine Einnahmen verbuchen kannst. Im Gegensatz zu einem Angestellten hast du auch niemanden, der zumindest für eine gewisse Zeit eine Lohnfortzahlung an dich leistet. Eine Krankentagegeldversicherung greift hier ein und zahlt dir für jeden durch Krankheit versäumten Arbeitstag den vertraglich vereinbarten Betrag aus. Auf diese Weise sorgt die Krankentagegeldversicherung dafür, dass Selbstständige trotz Krankheit keinerlei Verdienstausfall zu befürchten haben, eine im laufenden Tagesgeschäft unverzichtbare Sicherheit. Wie bei allen anderen Leistungen einer privaten Krankenversicherung kannst du dir auch bei der Krankentagegeldversicherung ein maßgeschneidertes Paket zusammenstellen, so dass du bezüglich Beiträgen und Leistungen stets selbst die volle Kontrolle behältst.