· Recht & Steuern

Das EuGH-Urteil zur Pflicht der täglichen Arbeitszeiterfassung in Unternehmen

Am 14. Mai hat der Europäische Gerichtshof die künftig innerhalb der EU geltende Pflicht der Arbeitszeiterfassung in Unternehmen beschlossen. Eine Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) hatte in letzter Instanz zu dieser Novelle geführt. Das hierauf folgende zwiespältige Medienecho macht die Probleme der Umsetzung dieser neuen Richtlinie bereits deutlich. Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland künftig beachten? Wo liegen die Vor- und Nachteile der verpflichtenden Dokumentation? Wir klären die wichtigsten Fragen für Sie.

Arbeitszeiterfassung – das EuGH Urteil und die neuen Regeln der Arbeitszeiterfassung

Die spanische Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) hat Recht bekommen. Ihrer Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Deutsche Bank SAE, ein System zur täglichen Arbeitszeiterfassung aller Mitarbeiter einzurichten, wurde vom EuGH in letzter Instanz entsprochen. Damit untermauerte das Gericht die von der CCOO im Vorfeld genannte Aussage, dass eine fehlende Verpflichtung einer Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Arbeitszeitrichtlinien gleichkommt:

„Um die praktische Wirksamkeit der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.“

Die konkrete Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten überlässt die EU den jeweiligen Nationalregierungen. Einzige Leitlinie ist die prinzipielle Verpflichtung der Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Arbeitszeiterfassung – die aktuelle Rechtsgrundlage in Deutschland

Das in Deutschland seit 1994 geltende Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Basis der aktuellen Diskussion um das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeiterfassung von Arbeitnehmern. Es regelt Belange zur täglichen Höchstarbeitszeit, der zeitlichen Verteilung der Arbeitszeit während eines Tages, Ruhepausen, arbeitsfreie Zeiten nach einem Arbeitstag sowie Sonn- und Feiertagsruhe. Die Verpflichtung zur zeitlichen Erfassung von Arbeitszeiten betrifft aktuell in Deutschland lediglich den Bereich der Mehrarbeit.

Welche Personen und Berufsgruppen sind durch das Arbeitszeitgesetz erfasst?

Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle volljährigen Beschäftigten. Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für folgende Personen- und Berufsgruppen:

  • Personen unter 18 Jahren (für diese gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Selbständige
  • Freie Mitarbeiter
  • Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Chefärzte
  • Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich
  • Arbeitnehmer, die in Eigenverantwortung erziehen, pflegen oder betreuen
  • Personen aus dem liturgischen Bereich

Weitere Ausnahmen betreffen den Bereich Logistik und die hier bestehenden Sonderregelungen (Lenkzeiten für Berufskraftfahrer) sowie verkürzte Ruhezeiten für vielfältige Branchen (z.B. Krankenhäuser, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe, Verkehrsbetriebe, Rundfunk und Landwirtschaft)

Welchen Zweck verfolgt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer. Gesundheitsgefahren durch Mehrarbeit oder nicht eingehaltene Ruhezeiten soll vorgebeugt werden.

Welche Dokumentationspflichten zur Arbeitszeiterfassung bestehen aktuell in Deutschland?

Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht in Deutschland regelt juristisch derzeit § 16 „Aushang und Arbeitszeitnachweise“ mit folgendem Wortlaut:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.“

Welche Konsequenzen drohen aktuell bei Verstößen in der Arbeitszeiterfassung?

Verstoßen Arbeitgeber gegen die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, behandelt der Gesetzgeber dies im Sinne einer Ordnungswidrigkeit. Nach § 22 ArbZG können dann Geldstrafen bis zu fünfzehntausend Euro anfallen.

Arbeitszeiterfassung - Was bedeutet das EuGH-Urteil für Deutschland und das deutsche Arbeitszeitgesetz?

Die bislang in Deutschland rechtlich verbindliche Erfassung von Überstunden nach der üblichen achtstündigen Regelarbeitszeit wird mit Ratifizierung der neuen EU-Richtlinie hinfällig. Es liegt jetzt an Arbeits- und Justizministerium eine Novelle des geltenden Arbeitszeitgesetzes hin zu einer verpflichtenden Dokumentation sämtlicher geleisteter Arbeitsstunden zu verabschieden. Aktuell besteht also für Unternehmen noch kein konkreter Handlungsbedarf, bevor die EU-Richtlinie nicht von den genannten Institutionen zur nationalen Auslegung gebracht wurde.

Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter – Varianten und Methoden der Arbeitszeiterfassung

Prinzipiell sind zahlreiche Varianten der Arbeitszeiterfassung denkbar und praktikabel. Das können handschriftliche Aufzeichnungen sein, Excel-Tabellen-Register oder eine App. Das Kriterium der Nachvollziehbarkeit ist hier ausschlaggebend. Dieser Moment der Neuausrichtung kann außerdem für Startups im Sinne einer Geschäftsidee für digitale Erfassungsmodule lukrative Marktchancen eröffnen.

Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter – Wer kontrolliert?

Zuständig für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Arbeitsschutzbehörden. Diese kontrollieren in erfahrungsgemäß besonders gefährdeten Branchen wie z.B. in Krankenhäusern oder dem Gastgewerbe. Die Kontrollen werden höchstwahrscheinlich stichprobenhaft erfolgen und sind vergleichbar mit Zollkontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns.

Vorteile und Nachteile der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung

Die Reaktionen auf den Beschluss des EuGH reichen von großer Zustimmung besonders seitens der Gewerkschaften bis hin zu breiter Ablehnung innerhalb der Wirtschaft, die Flexworkmodelle durch anachronistische Stechuhren gefährdet sieht. Die Argumente von Befürwortern und Gegnern beleuchten im Kern wichtige Streitpunkte, die der deutsche Gesetzgeber nun im Rahmen seines „Gestaltungsspielraums“ aufzugreifen die Chance hat.

Pro-Argumente zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung

  • Durchsetzung der EU-Charta zu Grundrechten und Arbeitszeitrichtlinien
  • besserer Schutz der Arbeitnehmer
  • Nachweispflicht unterstützt die Arbeitseffizienz der Kontrollbehörden
  • Gestaltungsspielraum der Mitgliedsstaaten gibt ihnen Optionen der Einflussnahme (z.B. Ausnahmeprinzipien von der verpflichtenden Zeiterfassung für bestimmte Einkommensgruppen)

Contra-Argumente zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung

  • anachronistisches Stechuhrprinzip verträgt sich nicht mit Flexworkmodellen und dem Prinzip der Vertrauensarbeitszeit
  • Was ist Arbeitszeit? - Gilt das Beantworten von Mails im Pendelzug, wie verhält es sich mit der Recherche am Frühstückstisch, welche Arbeitszeiten setzt man für Dienstreisen an?
  • Kommt die völlige Überwachung? - Wenn Arbeitszeiten via App dokumentiert und abgefragt werden, kann auch ein Zugriff auf Standortdaten erfolgen
  • Effizienzvergleich unter Mitarbeitern droht - Warum brauchen Sie eine Stunde für die Abrechnung und Herr Müller nur 10min?
  • Wie soll Arbeitszeit überhaupt belastbar gemessen werden?
  • „Denkzeiten sind keine Lenkzeiten“ (ZEIT-Kommentar 14.5.2019) - fließendes Produktivitätsmodell in vielen Branchen; Reglementiert der Arbeitgeber nun bald die Freizeit seiner Mitarbeiter?
  • Verletzung von Artikel 5, Grundgesetz (Pressefreiheit) – dokumentierte Arbeitszeiten in den Händen staatlicher Behörden könnten Investigativjournalisten dazu zwingen, Informanten kenntlich zu machen

Interims-Fazit zum EuGH-Urteil

Aktuell besteht für Unternehmen noch kein Handlungsbedarf, solange die EU-Richtlinie nicht via Anpassung des Arbeitszeitgesetzes umgesetzt wurde. Über die Entscheidung der deutschen Bundesregierung werden wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt erneut informieren.

Das könnte Sie auch interessieren

Recht und Steuern

Recht & Steuern

Willkommen in unserer Online-Kolumne, dem Navigator durch den Dschungel von Recht & Steuern für Unternehmen. Hier findest du regelmäßig wertvolle Einblicke, Updates und Tipps, die Licht ins Dunkel der Paragraphen und Bilanzen bringen.

Vorlagen

Vorlagen für Unternehmen

Entdecke auf unternehmenswelt.de unser Vorlagen-Tool: Lade direkt Muster und Formulare für Arbeitsverträge, Abmahnungen, Einstellungen, Kündigungen, Gesellschaftsverträge und mehr herunter – die perfekte Vorlage für jedes Anliegen!

Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

Bild-Urheber:
iStock.com/Doucefleur