die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland grundlegend im Sozialgesetzbuch geregelt. Sie ist neben der Krankenversicherung ein Teil des Sozialversicherungssystems. Beschäftigte zahlen in dieses System der Alterssicherung ein und finanzieren somit das Umlageverfahren.

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Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland grundlegend im Sozialgesetzbuch geregelt. Sie ist neben der Krankenversicherung ein Teil des Sozialversicherungssystems. Beschäftigte zahlen in dieses System der Alterssicherung ein und finanzieren somit das Umlageverfahren. Wer erfolgreich eine Existenzgründung durchgeführt hat unterliegt diesem Zwang nicht.

Als Selbstständiger muss man nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sondern kann eine private Altersvorsorge abschließen. Wer jedoch verpflichtet ist oder auch freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, was z. B. als Unternehmer einer Mini-GmbH möglich ist, bezahlt die Renten der bereits aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen.

Im Gegenzug erwirbt er eigenen Anspruch, der dann von Jüngeren getragen wird. Dies nennt man den Generationenvertrag. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen u.a. die verminderte Erwerbsunfähigkeit und den Tod. Wer den Weg in die Selbstständigkeit gegangen ist und einen Businessplan umgesetzt hat, hat also die Wahl zwischen der privaten Altersvorsorge und der gesetzlichen Altersvorsorge.