· Risiken absichern

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zu teuer

Die Zahl der Existenzgründer und Selbstständigen, die eine Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung für Selbständige beantragt haben, ging zwischen dem ersten Halbjahr 2010 und dem zweiten Halbjahr 2011 um mehr als die Hälfte zurück. Das meldet das Portal gruendungszuschuss.de. Grund: Durch ein von Ursula von der Leyen initiiertes Gesetz haben sich die Regelbeiträge zum Jahresbeginn 2011 und 2012 verdoppelt.

Die Zahl der Existenzgründer und Selbstständigen, die eine Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung für Selbständige beantragt haben, ging zwischen dem ersten Halbjahr 2010 und dem zweiten Halbjahr 2011 um mehr als die Hälfte zurück, von fast 60.000 auf knapp über 27.000. Das meldet das Portal gruendungszuschuss.de.

Als Grund für den starken Rückgang nennt gruendungszuschuss.de: „Ende 2010 betrug der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige monatlich 18 Euro (neue Bundesländer: 15 Euro). Durch ein von Ursula von der Leyen initiiertes Gesetz haben sich die Regelbeiträge zum Jahresbeginn 2011 und 2012 jeweils verdoppelt, sodass sie inzwischen 79 (67) Euro pro Monat betragen! Die Erhöhungen wurden bereits im zweiten Halbjahr 2010 bekannt, woraufhin viele Gründer schon damals auf einen Beitritt verzichteten.“

Der hohe Beitrag steht nach Einschätzung vieler Experten in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen, denn der erworbene Arbeitslosengeldanspruch liegt bei vielen Gründern nur geringfügig über dem, was sie auch an Arbeitslosengeld II erhalten würden. Vor allem Gründer, die nicht über Abitur oder einen Hochschulabschluss verfügen, profitieren nur in unzureichendem Maße, denn sie erhalten bei gleichem Beitragssatz weniger Arbeitslosengeld.

Demnach empfiehlt es sich für alle Gründer, welche noch Mitglied in der Versicherung sind, gründlich abzuwägen, ob das Risiko einer Arbeitslosigkeit den Beitrag rechtfertigt. Dazu muss man sich zunächst einmal informieren, wie viel Arbeitslosengeld Sie im Leistungsfall überhaupt erhalten würden. Eine reguläre Kündigung der Versicherung ist zwar erst nach fünf Jahren möglich, jedoch wird, wer die Beitragszahlungen einstellt, nach drei Monaten automatisch aus der Versicherung ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht trotzdem noch bis zu zwölf Monate fort.

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Verena Freese