Als Existenzgründung bezeichnet man den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb. Die Existenzgründung erfolgt formal durch die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt oder bei Freiberuflern durch Anmeldung der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Existenzgründung abgeschlossen. Im Nachgang an die Existenzgründung können weitere Formalitäten auf Sie zukommen, wie die Pflichtmitgliedschaft in Kammern und Verbänden.
Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zur Existenzgründung:
Geschäftsidee
Zum Anfang einer Existenzgründung steht natürlich die Herausforderung, die passende Geschäftsidee zu finden. Etwa 95% aller Existenzgründungen finden in ca. 100 Tätigkeiten statt. Die Geschäftsidee muss auch nicht, wie oftmals angenommen, besondern neu und einfallsreich sein. Oftmals ist für den Erfolg einer Existenzgründung schon eine optimierte Kopie eines bereits bestehenden Konzepts von Vorteil.
Businessplan
Diesen benötigen Sie bei fast jeder Existenzgründung entweder für einen Zuschuss (Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld), für eine Finanzierung (Förderdarlehen oder Bankdarlehen) oder für eine sonstige Finanzierungsmöglichkeit Ihrer Existenzgründung durch Venture Capital oder einen Business Angel.
Gründungszuschuss
Wenn Sie Ihre Existenzgründung aus dem ALG1 Bezug heraus starten und mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG1 haben, steht Ihnen der Gründungszuschuss der Arbeitagentur zur Verfügung. Sie erhalten dann für die ersten 9 Monate nach Existenzgründung einen Zuschuss, welcher der Höhe Ihres bisherigen ALG1 Bezuges, plus einem Zuschuss von 300 Euro für die Sozialversicherung, entspricht.
Einstiegsgeld
Wenn Sie Ihre Existenzgründung aus dem ALG2 Bezug heraus starten, dann steht Ihnen ggf. das sogenannte Einstiegsgeld zur Verfügung. Sie erhalten dann i. d. R. für die ersten 6 Monate nach Existenzgründung einen Zuschuss, welcher 50% Ihres bisherigen ALG2 Bezuges entspricht. Teilweise kann das Einstiegsgeld aber auch für die Dauer von bis zu 24 Monaten und in Höhe von bis zu 100% gezahlt werden.
Rechtsform
Natürlich benötigen Sie für Ihre Existenzgründung auch die richtige Rechtsform. Die meisten Gründer entscheiden sich dabei sinnvollerweise für eine gewerbliche oder freiberufliche Einzelunternehmung. Aber auch andere Rechtsformen finden Anwendung, beispielsweise die GbR, GmbH oder eine Limited. Seit dem 1. November 2008 gibt es in Deutschland mit der Mini GmbH eine neue Rechtsform, welche auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft genannt wird und eine Existenzgründung mit geringem Haftungskapital verbindet. Das Gründungskapital beträgt 1 Euro, weshalb diese Rechtsform auch oft 1 Euro GmbH genannt wird.
Geschäftskonto
Für ein Geschäftskonto besteht bei einer Existenzgründung grundsätzlich keine Pflicht. Jedoch macht es zumindest bei allen Existenzgründungen im Haupterwerb Sinn, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Dies erleichtert Ihnen die Trennung von privaten und betrieblichen Einnahmen und Ausgaben und ermöglicht damit einen besseren Überblick über Ihre Buchführung, was innerhalb der ersten Monate Ihrer Selbstständigkeit besonders elementar ist.
Buchführung
Schon weil die meisten Existenzgründer im ersten Jahr und im Folgejahr nach Existenzgründung eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen müssen, sollten Sie sich bereits bei Existenzgründung intensiv mit dem Thema Buchführung beschäftigen. Es gibt dabei nach Existenzgründung grundsätzlich 3 gängige Wege. Entweder erledigen Sie Ihre Buchführung selbst (nur zu empfehlen, wenn Sie ausreichende Vorkenntnisse haben) oder Sie beauftragen ein Buchführungsbüro (monatlich bereits ab ca. 25 Euro) oder gehen direkt zum einem Steuerberater (monatlich ab ca. 45 Euro). Während das Buchführungsbüro für Sie nach Existenzgründung noch die laufenden Belege buchen kann, sollten Sie spätestens für Jahresabschluss und Steuererklärungen einen Steuerberater mit ins Boot nehmen, der Sie dann, wie der Name schon sagt, auch beraten kann.