Arbeitslosenversicherung

Wer ein Unternehmen gründet, hat seit Februar 2006 unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern. Diese Regelung ist vorerst befristet und die Bezeichnung "freiwillige Weiterversicherung" macht bereits deutlich, dass sie nur für Personen gedacht ist, die schon vorher, z. B. durch eine angestellte Tätigkeit, pflichtversichert waren. Dabei ist das "Preis-Leistungs-Verhältnis" für Selbstständige deutlich günstiger als für Arbeitnehmer.

Zu beachten ist dabei, dass die Beantragung im Rahmen der Existenzgründung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen muss, da diese Möglichkeit der Absicherung ansonsten verfällt. Die aktuell geltenden Fristen sind also unbedingt einzuhalten. Nimmt die Arbeitsagentur den Antrag an, so wird aus der "freiwilligen Weiterversicherung" eine sog. Pflichtversicherung, die nicht ohne weiteres gekündigt werden kann. Sie endet i. d. R. erst, wenn die selbstständige Tätigkeit beendet wird.

Da Selbstständige kein festes Arbeitsentgelt beziehen, wird anders als bei Arbeitnehmern - ein vom Einkommen unabhängiger fester Monatsbeitrag gezahlt. Was die Leistungsseite anbelangt, wird das Durchschnittseinkommen, das in der jeweiligen Qualifikationsstufe erzielt wird, zugrunde gelegt. Als Arbeitslosengeld ergeben sich, in weiterer Abhängigkeit von Familienstand, vorhandenen Kindern und Wohnort, monatliche Beträge zwischen ca. 600 und 1.400 Euro Arbeitslosengeld.

Insbesondere wer diese zusätzliche (mentale) Sicherheit braucht, für den kann diese Form der Absicherung empfohlen werden. Übrigens: Auch wenn in letzter Zeit zunehmend private "Arbeitslosenversicherungen" am Markt angeboten werden, sind derartige Konditionen dort nur schwer zu bekommen und auch in anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung dürfte ein so günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis kaum zu finden sein. Bis auf wenige Ausnahmen ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu empfehlen.