Unlauterer Wettbewerb

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Unlauterer Wettbewerb ist im Wettbewerbsrecht eine Art des Rechtsbruchs. Er kommt zu Stande, wenn ein Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstößt. Der unlautere Wettbewerb zieht Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche nach sich. In Deutschland wird dieser Sachverhalt durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Diese Rechtsnorm soll Verbraucher, Mitbewerber und Konsumenten schützen.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb berücksichtigt außerdem das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Die Sachverhalte des unlauteren Wettbewerb sind in den §§ 4 bis 7 des Gesetzes festgeschrieben. Empfänger des Gesetzes sind alle Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Einige Tatbestände sind die Verleitung zur Vertragsverletzung, Bestechung, aggressive Verkaufsmethoden, die Verwertung fremder Leistungen oder Verschleierung.

Aus dem UWG ergibt sich die Klageberechtigung für Personen, die direkt (z. B. Geschäftsführer der Mini GmbH ) oder indirekt (z. B. Kunden) vom unlauteren Wettbewerb eines Mitbewerbers betroffen sind. Es kann z. B. Anspruch auf Beseitigung des unlauteren Wettbewerbs, auf Unterlassung oder auf Herausgabe des dadurch erhaltenen Gewinns erhoben werden. Kritisiert wird, dass das Gesetz durch Eingreifen in sich selbst regulierende Marktprozesse eine langfristige Störung verursachen könnte.