Gesetz

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Ein Gesetz ist eine Bündelung von Rechtsnormen, das in einem Verfahren von dem Gesetzgeber erlassen wurde. Die Herkunft des Begriffes beschreibt das Gesetz als etwas Festgelegtes. Auch bei einer Existenzgründung kommen bestimmte Gesetze zur Wirkung, die dem Gründer bestimmte Rechte einräumen, z. B. auf Förderung, oder Pflichten aufsetzen, z. B. Einkommensteuer zu zahlen.

Das Gesetz im formellen Sinn meint die Maßnahmen, die über die Wege der Verfassung von den zulässigen Organen beschlossen worden sind. D.h. die Gesetze, die im Parlament auf Bundes- oder Landesebene im Gesetzesblatt veröffentlicht sind. Dazu zählen also auch die Gesetzmäßigkeiten, die bei der Gründung einer Mini-GmbH in Form des Gesellschaftsrechts zu beachten sind.

Ein Gesetz im materiellen Sinn ist z. B. die kommunale Abwassergebührensatzung oder die behördliche Verordnung über die Benutzung öffentlicher Straßen. Hier sind also alle die Gesetze gemeint, die eine Außenwirkung haben und darauf gerichtet sind in einer unbestimmten Anzahl von Einzelfällen Rechtsfolgen herbeizuführen. Die Erstellung eines Businessplan unterliegt keinem Gesetz, er ist jedoch z. B. für die Beantragung von Fördermitteln zwingend notwendig.