Sicherheitsdienst

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Der Sicherheitsdienst wird als vorher beauftragte Dienstleistung unter anderem bei Unternehmen durchgeführt. Das Leistungsspektrum eines Sicherheitsdienstes umfasst den Objektschutz, den Brandschutz, den Veranstaltungsservice, den Revierdienst sowie die Alarmaufschaltung. Zwischen dem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung und dem Sicherheitsdienst wird in der Regel ein Dienstvertrag abgeschlossen. Inhalte eines solchen Vertrages und damit der zu erbringenden Leistungen sind vielfältig.

Im Vertrag kann der Personenschutz festgeschrieben sein, die Geldbearbeitung oder Geld- und Werttransporte, Pförtnertätigkeiten, Kontrollaufgaben oder das Führen sondergeschützter Fahrzeuge. Bei öffentlichen Veranstaltungen gibt es meist einen Sicherheitsdienst im Sinne von Ordnern. Diese besitzen oft alleinig eine Unterweisung und keinen Sachkundenachweis nach der Bewachungsverordnung. Diese Art von Sicherheitsdienst gibt es meist auf Messen, Konzerten, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen.

Andere Objekte, wo ein Sicherheitsdienst zum Einsatz kommt, sind z. B. Kasernen, in denen i. d. R. Soldaten tätig sind, in Bahnhöfen oder auf Flughäfen, in Diskotheken oder Stadien. Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Sicherheitsdienstes bildet § 34 der Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung. Private Sicherheitsdienste besitzen meist nur die Bürgerrechte, wie Notwehr oder Notstand. Die Wachleute der Sicherheitsdienste sind in Deutschland verpflichtet sich mit einer Dienstbekleidung erkennbar zu machen.