Gläubiger

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Der Begriff Gläubiger stammt aus dem Schuldrecht und bezeichnet die Person, die gegenüber einer anderen Person, dem sogenannten Schuldner, einen Anspruch hat. Bei diesem Anspruch handelt es sich in der Regel um eine Forderung in Form von Geld- oder Sachwerten. Wenn es sich um mehrere Personen handelt, die Forderungen gegenüber einem Schuldner haben, dann werden diese als Gruppe der Gläubiger bezeichnet.

Eine Person kann in verschiedenen Situationen zum Gläubiger werden. Im Falle einer Darlehensvergabe wird der Darlehensgeber der Gläubiger, im Falle einer Schuldverschreibung wird es der Eigentümer des Wertpapiers. Auch beim Erstellen eines Kaufvertrags entstehen Gläubiger. Diese Position wird vom Verkäufer und Käufer gleichzeitig eingenommen, denn hier entstehen zwei verschiedene Schuldverhältnisse: die Leistung durch den Verkäufer und die Bezahlung durch den Käufer.

Begleicht der Schuldner die Forderungen nicht, können verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden, mit denen die Interessen vom Gläubiger vertreten werden. Dazu gehören das Versenden von Mahnungen oder auch die Durchführung von Zwangsvollstreckungen. In diesem Fall ist es der Gläubiger, der die Vollstreckung vollziehen lässt.