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Forderung

Als Forderung bezeichnet man im Allgemeinen eine Anweisung, einen Befehl oder eine Aufforderung. Für Unternehmer, die einen Businessplan umgesetzt haben, meint die Forderung den Anspruch eines Gläubigers gegenüber eines Schuldners. Hierbei handelt es sich um eine noch zu erbringende Leistung des Schuldners, die sich auf offene Beträge, die Lieferung von Waren oder das Erbringen von einer Dienstleistung beziehen kann.

In der Bilanz werden die Forderungen auf der Aktivseite verbucht. Sie gelten als kurzfristiges Vermögen und gehören der Gruppe des Umlaufvermögens an. Forderungen sind das Gegenstück der auf der Passivseite verbuchten Verbindlichkeiten. Nach einer Existenzgründung sollte der Unternehmer ständig einen Überblick über die noch zu erbringenden Verbindlichkeiten und die noch einzufordernden Forderungen haben.

Der Begriff der Forderung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Es handelt sich um einen Anspruch des Schuldrechts, d.h. Forderungen sind nicht sachbezogen, sondern beziehen sich auf Personen, z. B. auf die Kaufpreiszahlung, die aus einem Vertrag hervorgeht. Doch nicht nur juristischen Personen des privaten Rechts, wie die Unternehmung der Mini-GmbH, sondern auch Steuern oder Bußgelder können eine Forderung darstellen.

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