Jeden Monat werden ca. 8.000 - 10.000 Existenzgründungen mit einem Gründungszuschuss seitens der Arbeitsagentur gefördert. Hierbei kann der ALG1 Empfänger einen entsprechenden Antrag von seinem Sachbearbeiter anfordern. Grundlage zur Bewilligung von Gründungszuschuss ist ein Businessplan, wobei auch noch weitere Unterlagen einzureichen sind.
Der Businessplan für den Gründungszuschuss wird in der Regel über eine fachkundige Stelle auf Tragfähigkeit überprüft. Um diese Stellungnahme zu bekommen, sollte das Unternehmenskonzept ein aussagekräftiges Bild über das geplante Vorhaben vermitteln. Die Kriterien bleiben dabei der fachkundigen Stelle überlassen, wobei man davon ausgehen sollte, dass diese Institutionen bzw. Unternehmen mit derartigen Einschätzungen vertraut sind.
Demzufolge sollte Ihr Businessplan nicht zu kurz bemessen sein und eine realistische Entwicklung beinhalten. Eine klare Regelung für den Umfang und die zu erläuternden Sachverhalte sind nicht einheitlich vorgeschrieben. Dennoch sollte ein Businessplan zur Beantragung von Gründungszuschuss die Geschäftsidee ausreichend darstellen.
Fachbegriffe sollten gegebenenfalls erläutert werden, um unnötige Rückfragen des Lesers zu vermeiden. Da Sie sich mit Ihrem Businessplan, auch bei der Beantragung von Gründungszuschuss, präsentieren, sollte eine klare Gliederung und eine gute Form den optischen Auftritt untermauern.