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Betriebsrat

Der Betriebsrat ist eine Institution, die im Unternehmen die Mitarbeiter vertritt. Setzt ein Gründer mit seinem Businessplan die Einzelunternehmung um, ist kein Betriebsrat notwendig. Er wird auf Grundlage des Betriebsverfassugsgesetztes gewählt und sorgt für Mitwirkung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Dies gilt für Betriebe des privaten Rechts, in öffentlichen Verwaltungen und Dienststellen gibt es einen Personalrat. Gegründet werden kann der Betriebsrat mit mindestens fünf ständigen Mitgliedern.

Keine Mitglieder des Betriebsrates können betriebsverfassungsrechtlich leitende Angestellte sein, da sie keine Arbeiter oder Angestellte nach diesem Gesetz darstellen. Der Arbeitgeber und der Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der Tarifverträge und zusammen mit den Gewerkschaften und den Arbeitnehmervereinigungen. Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer (auch Auszubildende), die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind die Wahlberechtigten, die dem Betrieb sechs Monate angehören.

Eine Amtszeit beträgt vier Jahre. Als Mitglied des Betriebsrat steht man unter besonderem Schutz und es bedarf der außerordentlichen Kündigung und man benötigt die Zustimmung des Betriebsrat. Seine Aufgaben sind z. B. die Anregungen der Mitarbeiter aufgreifen, die Beschäftigung fördern und sichern, vorallem von benachteiligten Mitarbeitern. Der Betriebsrat hat einen Informationsanspruch z. B. über die Personalplanung sowie einen Beratungsanspruch z. B. bei Änderung von Arbeitsabläufen.

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