Subventionen

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Subventionen stellen im engeren Sinne direkte Geldleistungen dar und im weiteren Sinne z. B. Steuervergünstigungen. Allgemein gesagt, sind Subventionen Zuwendungen, die vom Staat an Unternehmen, private Haushalte oder kulturelle Einrichtungen gegeben werden, ohne dass dieser eine direkte marktwirtschaftliche Gegenleistung erhält. Alle zwei Jahre ist von der Bundesregierung ein Subventionsbericht zu erstellen, der auch solche Leistungen, wie Wohnungsbauförderung an private Haushalte mit einbezieht.

Subventionen für Unternehmen haben das wirtschaftliche Ziel eine Starthilfe bei der Existenzgründung zu geben. Weiterhin dienen sie auch dazu, bestimmte Wirtschaftsbereiche oder einzelne Unternehmen zu erhalten. Die Subventionen werden in der Marktwirtschaft kritisch betrachtet, da sie in das natürliche Marktgeschehen eingreifen und es aus dem Gleichgewicht bringen. Denn gut wirtschaftenden Unternehmen wird so der Gewinn reduziert, da der Marktpreis bei einem größeren Marktangebot sinkt.

Subventionen stellen ebenfalls insofern ein rechtliches Problem dar, da in der Europäischen Union ein Freihandel garantiert und Subventionen verboten sind. Bei Zuwiderhandlung schreitet die Europäische Kommission ein. Doch diese Verbot wird durch zahlreiche Ausnahmetatbestände außer Kraft gesetzt. Nach ihrer Zielsetzung lassen sich drei Arten der Subventionen unterscheiden: Förderungssubventionen, Anpassungssubventionen und Erhaltungssubventionen.