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Spareinlagen

Als Spareinlagen bezeichnet man Einlagen bei Kreditinstituten. Es gibt verschiedene Formen, wie z. B. den Sparbrief, das Sparbuch oder den vermögenswirksamen Sparvertrag. Die Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute regelt in Deutschland die Definition für Spareinlagen. Es sind Einlagen, die unbefristet angenommen werden und sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt. Über das Guthaben wird eine Urkunde ausgestellt und es muss eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten eingehalten werden.

 

Gläubiger dürfen natürliche Personen, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, wie z. B. einer Mini GmbH , wirtschaftlichen Vereinen oder Perosengesellschaften werden keine Spareinlagen angenommen. Ein Sparbuch weist die Einzahlungen, Auszahlungen und Zinsen eines Sparkontos auf. Die Spareinlage ist die am meisten verbreitete Form der Geldanlage in Deutschland und für sie wird immer ein Sparkonto geführt.

 

Die Verzinsung bei einem Sparbuch erfolgt per Gutschrift der Zinsen am Ende eines Kalenderjahres oder wenn das Konto geschlossen wird. Der Zinssatz kann dabei variieren, kann jedoch zwischen dem Kreditinstitut un dem Kunden für einen Zeitraum festgeschrieben werden. Verglichen mit anderen Spareinlagen sind die Sparzinsen des Sparbuchs meist niedrig. Die Spareinlagen gelten als risikoarm, denn eine Rückzahlung und die Zinsen sind hier garantiert. Sie unterliegen außerdem der Einlagensicherung im Falle einer Insolvenz .

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