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Rückstellung

Der Begriff Rückstellung bezeichnet in der Steuerberatung und im Existenzgründerseminar Bilanzposten für ungewisse Verbindlichkeiten, das heißt für wirtschaftliche Verpflichtungen bzw. wirtschaftlich bereits verursachten Aufwand, die erst in späteren Wirtschaftsjahren zu Ausgaben führen. Bei der Buchführung wird eine Rückstellung gebildet für Verluste, Verbindlichkeiten und Aufwendungen, die in ihrer Höhe zum Bilanzstichtag noch nicht endgültig feststehen.

Unternehmer wissen aus dem Existenzgründerseminar, dass in Folge von Rückstellung Aufwand vorgezogen wird, ohne dass tatsächlich Mittel abfließen. Bei der Buchführung wird der Jahresüberschuss dadurch im Jahr der Bildung reduziert. Im Gegenzug muss im Jahr der Rückstellungsauflösung der Jahresüberschuss entsprechend erhöht werden, und zwar um den Betrag der Rückstellung in diesem Jahr.

Eine Rückstellung kann im Rahmen der Steuerberatung nur gebildet werden, wenn eine Verpflichtung zur Buchführung besteht oder freiwillig Bücher geführt werden. Daher prüfen Unternehmer, die ein Existenzgründerseminar besucht haben, und deren Steuerberater, ob ein freiwilliger Wechsel zur Buchführungspflicht sinnvoll ist. Bei der Rückstellung betrifft dies vor allem Freiberufler und kleine Gewerbetreibende.

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Schadensersatzanspruch

Mit einem Schadensersatzanspruch soll ein Schaden ausgeglichen werden, der jede Einbuße an Lebens- und Rechtsgütern beinhaltet, welche natürlich unfreiwillig war. Der Anspruch auf Schadensersatz kann sich aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag ergeben. Diese Unterscheidung ist im ...   weiterlesen