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Rechnungsabgrenzung

Der Begriff der Rechnungsabgrenzung ist in das interne Rechnungswesen einzuordnen. Die Rechnungsabgrenzung ermöglicht eine periodengerechte Erfolgsermittlung, indem Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden. In der Bilanz, die jeder Unternehmer nach Existenzgründung und Umsetzung des eigenen Businessplan machen sollte, werden auf der Aktiv- und Passivseite  Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Zur Rechnungsabgrenzung zählen nur die transitorischen Vorgänge, wo die Zahlung im alten und der Aufwand im neuen Jahr anfallen. Die Rechnungsabgrenzung ist  wichtig für die Buchführung um auch dem Unternehmen selbst, besonders kurz nach der Existenzgründung, eine exakte zeitliche Darstellung der Aufwendungen und Erträge zu geben. Dabei ist es völlig egal, ob das Unternehmen als Einzelunternehmung oder Mini GmbH geführt wird.

Die Rechnungsabgrenzung stellt Forderungen oder Verbindlichkeiten dar, aber nicht in Geld, sondern in Leistung. Das Unternehmen hat bereits gezahlt, doch der Ertrag folgt erst im nächsten Jahr. Oder der Kunde hat bereits gezahlt, doch das Unternehmen erbringt die Leistung erst im nächsten Jahr. Wer mit seinem Businessplan z. B. eine Mini GmbH gründet, sollte wissen, dass für die Rechnungsabgrenzung eine gesetzliche Ansatzpflicht besteht.

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