Notar

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Der Notar ist in einem Notariat tätig und nimmt als unabhängiger Träger des öffentlichen Amtes die Beurkundung von Willenserklärungen im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege vor. Durch die Beglaubigung des Notars wird dokumentiert, dass die Inhalte der Urkunde korrekt sind. Trotz des öffentlichen Amtes ist der Notar grundsätzlich ein freier Beruf, der kein Gewerbe ausübt. Die Bundesnotarordnung stellt das Berufsrecht der Notare dar.

Beaufsichtigt wird ein Notar mit seiner Arbeit durch die Landesjustizverwaltung. Der Notar unterliegt der Schweigepflicht und muss unparteiisch und unabhängig sein. Die Möglichkeit zum Notar bestellt zu werden hat nur ein deutscher Staatsbürger, der ein Jurastudium erfolgreich mit zwei Staatsexamen abgeschlossen hat. Der Zugang zu diesem Beruf ist nicht frei, es werden nur so viele Notare bestellt, wie es nach dem Bedürfnis einer angemessenen Versorgung der Rechtssuchenden erforderlich ist.

Die Hauptaufgabe des Notars bezieht sich auf die Beglaubigung von Unterschriften und die Beurkundung von Rechtsgeschäften, die jedoch viele Rechtsgebiete umfassen. Der Notar ist im Grundstücksrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht tätig. Dabei gibt es immer Rechtsgeschäfte, die gesetzlich verpflichtend notariell beurkundet werden müssen (z. B. Grundstückskaufverträge) und andere wo dies freiwillig ist (z. B. Testament ).