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Gericht untersagt Verbraucherzentrale Ampelcheck für Altersvorsorge

Die Verbraucherzentrale Hamburg darf Versicherungsprodukte für die Altersvorsorge nicht mehr als ungeeignet bezeichnen. Das Berliner Landgericht habe dies am Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, teilte ein Sprecher der Debeka-Versicherungsgruppe am Montag mit. Das Unternehmen hatte zuvor geklagt.

Hamburg/Berlin (ddp-nrd). Die Verbraucherzentrale Hamburg darf Versicherungsprodukte für die Altersvorsorge nicht mehr als ungeeignet bezeichnen. Das Berliner Landgericht habe dies am Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, teilte ein Sprecher der Debeka-Versicherungsgruppe am Montag mit. Das Unternehmen hatte zuvor geklagt. Nach der Entscheidung darf die Verbraucherzentrale ihren «Ampelcheck Geldanlage» nicht weiter verbreiten.

Konkret darf die Verbraucherzentrale Hamburg den Angaben zufolge nicht länger behaupten, Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sowie Rürup-Basis-Renten als Rentenversicherungsverträge seien für die Altersvorsorge ungeeignet. Auch die Behauptung, diese Verträge böten eine geringere Sicherheit als etwa Aktienfonds, Zertifikate, Immobilien, Antiquitäten oder Briefmarken, wurde untersagt.

Die Debeka habe gegen die Broschüre der Verbraucherzentrale vorgehen müssen, da diese Versicherungsprodukte «einseitig diskreditiert und eine Vielzahl fehlerhafter Informationen enthält, die die Verbraucher in die Irre führen», betonte Unternehmensvorstand Uwe Laue. Entscheidungen für Finanz- und Altersvorsorgeprodukte seien zu komplex, als dass sie auf die Farben rot, gelb oder grün reduziert werden könnten. Deshalb sei es notwendig gewesen, die Verbraucher per einstweiliger Verfügung vor diesen Ratschlägen zu schützen.

(ddp)

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DDP