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Existenzgründung in der Gastronomie - der Traum vom eigenen Café

Es ist für so manchen ein schöner Traum, einmal mit einer eigenen Bar, einem Café oder Restaurant sich selbstständig zu machen. Damit der Traum nicht scheitert, sollte man sich rechtzeitig eingehend mit den Bedingungen einer Existenzgründung in der Gastronomie auseinandersetzen. Sinnvoll ist, sich vorher ein genaues Geschäftkonzept zu erarbeiten, das die verschiedenen Faktoren, die es zu beachten gilt, ins Gleichgewicht bringt.

Bei einer Existenzgründung in der Gastronomie, ob nun mit einem Restaurant, einem Café oder einer Bar, hängt der Erfolg sehr stark vom richtigen Geschäftskonzept ab. Auf dem stark umkämpften Markt sollten Gründer genau überlegen, wie man sich von der lokalen Konkurrenz abhebt. Dazu ist es unerlässlich, genaue Planungen bezüglich des Standortes, der Gestaltung des Lokals sowie natürlich auch des Angebots anzustellen. Will man Speisen anbieten oder nur Getränke? Welche Art von Kundschaft soll sich in dem Lokal wohlfühlen? Wichtig ist dabei, sowohl die eigene Vision im Auge zu behalten, als auch das wirtschaftlich stimmige Gesamtkonzept. Für die Gastronomie gibt es viele gesetzliche Bestimmungen, die im Voraus in die Planung einzubeziehen sind. Viele Cafés oder Bars, die mit einem ungenügend durchdachten Plan starten, sind schon nach kurzer Zeit wieder verschwunden.

Deshalb sollte man, um die eigene Geschäftsidee klar herauszuarbeiten, zunächst einmal einen Businessplan erstellen, in den die eigenen Überlegungen eingehen. Aus den Vorüberlegungen heraus können dann Entscheidungen getroffen werden, die gegebenenfalls die Realisierung des Vorhabens wesentlich vereinfachen. Das beginnt zum Beispiel schon mit der Frage, ob man Alkohol anbietet oder nicht. Dafür ist es natürlich notwendig, sich zu fragen, welche potentielle Zielgruppe das Angebot eigentlich erreichen soll. Wer ein Kindercafé eröffnen möchte, kann dann auf den Ausschank von Alkohol vielleicht verzichten und spart sich damit die Gaststättenkonzession, die mit bürokratischem und finanziellen Aufwand verbunden ist.

Wer andererseits ein Lesecafé eröffnen will, muss sich gut überlegen, in welchem Rahmen die Lesungen stattfinden sollen und welches Ambiente durch die Räume geschaffen werden soll. Darauf ist dann auch das Angebot an Speisen und Getränken abzustimmen. So kann es zum Beispiel ein Alleinstellungsmerkmal am Standort sein, Kaffeeliebhabern ein großes Angebot an verschiedenen Kaffeesorten anzubieten. Wer vorhat eine Café-Bar zu eröffnen, sollte in diesem Fall natürlich vorher eine Marktanalyse vornehmen. Schließlich ist es wichtig, ob sich am Ort auch eine genügend große Zielgruppe für das eigene Angebot findet. Man sollte auch prüfen, ob es sich lohnt mit größeren Anbietern zusammenzuarbeiten. Zu nennen wären hier die Lösungen für Einrichtungskonzepte von Cafés zum Beispiel von Tchibo Coffee Service, die dem Gründer hilfreich sein können.

Doch egal, ob man sich nun mit einem Restaurant, einer Bar oder einem Café sellbstständig machen möchte, eines gilt es immer zu beachten: für das Gaststättengewerbe gelten eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, mit denen sich jeder Gründer intensiv auseinandersetzen sollte. So gibt es zum Beispiel zahlreiche Vorschriften für die Räumlichkeiten, für bauliche Veränderungen und natürlich auch für die Hygiene. Es ist also nötig, sich mit den zuständigen Ämtern wie Gewerbeaufsicht, Bauamt und Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären welche Konzessionen für ihr Leistungsangebot notwendig sind. Unabhängig von allen Gesichtspunkten von Konzept und Bürokratie muss man sich als Gründer in der Gastronomie stets im Klaren sein, dass ein hoher Kraft- und Zeitaufwand nötig ist, um in diesem hart umkämpften Gewerbe erfolgreich zu sein.

Über den Autor

Stephan Leistner