Ihr Kostenfreies UnternehmensprofilIhr Kostenfreies Unternehmensprofil

Finden Sie Kunden und Geschäftspartner Finden Sie Kunden und Geschäftspartner

Präsentieren Sie Ihre Produkte und Dienste Präsentieren Sie Ihre Produkte und Dienste

Exklusiv für Gründer und Unternehmer Exklusiv für Gründer und Unternehmer

Selbstständigkeit: Gewinnerzielung sollte erkennbar sein

Verluste werden bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht steuerlich anerkannt

News vom 09. September 2010
selbststaendigkeit-gewinnerzielung-sollte-erkennbar-sein

Wer sich selbstständig macht, will auch, dass die Existenzgründung reibungslos verläuft und dass die Zeit darüber hinaus von unternehmerischem Erfolg gekrönt ist - sollte man zumindest meinen. Doch es scheint auch Selbstständige zu geben, denen große Umsätze und Gewinnerzielung nicht so wichtig zu sein scheinen. Das Finanzgericht Köln hat erneut über einen Fall ohne Gewinnerzielungsabsicht entschieden.

Eine selbstständige Steuerberaterin reichte eine Klage gegen das Finanzamt ein, da ihre Verluste steuerlich nicht anerkannt wurden. Die Klägerin hatte innerhalb von neun Jahren ausschließlich Verluste erwirtschaftet. Pro Jahr betrug ihr Umsatz im Durchschnitt lediglich 5.000 Euro. Ihr Mann, mit dem sie gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt wurde, erzielte in dieser Zeit deutliche Kapitaleinkünfte. Diese Einkünfte sollten mit den Verlusten der Klägerin verrechnet werden - eine Minderung der Steuerlast war das Ziel. Das Finanzamt erkannte dies jedoch nicht an, die hiergegen gerichtete Klage war auch erfolglos.

Das Finanzgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Tätigkeit der Klägerin unter keiner Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wurde, da kaum Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit entstanden seien. Die Verluste wurden in Kauf genommen, um die Steuerlast des Ehemanns auszugleichen - die Ausübung der Tätigkeit hatte also lediglich persönliche Gründe. Weder ein Verlust, noch ein Gewinn seien demnach vom Finanzamt zu berücksichtigen, so das Gericht. In der Selbstständigkeit gilt also: beim Ausüben der Tätigkeit muss eine Gewinnerzielungsabsicht deutlich erkennbar sein, da die Tätigkeit sonst als Liebhaberei auszulegen sei. Verluste können unter diesen Umständen in keinster Weise steuerlich anerkannt werden (Az.: 10 K 3679/08).

Verwandte News
22.04.2010
15:48 Uhr

Auch als Künstler zur Gewinnerzielung verpflichtet

Wenn die Tätigkeit zur steuerlich irrelevanten „Liebhaberei“ wird

Sich selbst verwirklichen, kreativ tätig sein und ein Leben als selbstständiger Künstler führen - das ist der Traum vieler Menschen. Doch in Sachen Finanzen ist man dabei doch nicht so frei, wie man glaubt. Ein Gerichtsurteil des Finanzgerichts München zeigt, warum das so ist.  weiterlesen

28.01.2010
14:14 Uhr

Wenn das Finanzamt zweimal klingelt

Alle 13-14 Jahre sind Mittelständler betroffen...

Alle 4-5 Jahre muss ein Großbetrieb im Schnitt mit einem Besuch durch einen Finanzbeamten rechnen, während mittelständische Unternehmen im Schnitt alle 13-14 Jahre geprüft werden und Kleinstunternehmen sogar nur einmal in 88 Jahren. Pro Prüfer holt das Finanzamt dabei pro Jahr ca. 1,1 Mio. Euro raus. Es gibt sicherlich angenehmere Situationen als eine Betriebsprüfung am Unternehmenssitz oder gar Wohnsitz  weiterlesen

12.09.2010
00:27 Uhr

News der letzten Tage auf unternehmenswelt - Woche 36, Teil 2

Gewinnerzielung, Zalando, Tiroler Bauernstandl, Businessplan-Wettbewerb, Apps

Bei der Selbstständigkeit sollte eine Gewinnerzielung immer erkennbar sein, sonst drohen rechtliche Konsequenzen. Erneute Finanzierung: Der Onlineshop Zalando erhält Kapital von Kinnevik. Das Tiroler Bauernstandl im Franchise-Porträt. Event-Check: Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg. Apps bieten neue Vertriebswege für Unternehmen jeder Größe: wie die Zielgruppe direkt per Smartphone zu erreichen ist.  weiterlesen

22.02.2011
14:35 Uhr

Berufsmusiker: Absetzen des häuslichen Übungszimmers

Kosten als Betriebsausgaben geltend machen

Viele Menschen arbeiten zusätzlich zu Hause - egal ob während der Selbstständigkeit oder als Angestellte. Für die wenigsten endet die Arbeit mit dem Verlassen des Büros, oft gibt es auch von zu Hause aus viel zu tun. Doch nicht nur Arbeitszimmer werden genutzt, auch Übungszimmer oder Proberäume dienen der häuslichen Arbeit, zum Beispiel für freiberufliche Musiker und andere Künstler. Doch wie wird dies steuerlich behandelt?  weiterlesen

unternehmenswelt.de auf Twitter
#Patentanmeldungen in #Europa so hoch wie nie! Unter den europäischen #Staaten ist #Deutschland #Spitzenreiter! Link
#Gründungszuschuss: Kürzung so gut wie beschlossen. Was #Existenzründer nun beachten sollten Link
#Hightech-Startup versteigert #Anteile: #Innovestment bereitet den Weg für innovative #Kapitalbeschaffung Link
Neueste Beiträge
Deal der Woche: 50% auf Ihre Stellenanzeige bei JobScout24
Unternehmenswelt präsentiert attraktive Angebote für Gründer und Unternehmen.
Fahrtkosten absetzen - Gute Nachricht für Selbstständige
Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und anderen Steuerpflichtigen bringt Vorteile
unternehmenswelt Franchise-Check: Küche & Co
Franchise-Konzepte im Visier von unternehmenswelt.de
Neuer Crowdfunding-Rekord bei Seedmatch
lingoking sammelt in nur 5 1/2 Stunden 100.000 Euro ein
Facebook's Gang an die Börse nun offiziell
Erwarteter Erlös zunächst nur halb so hoch wie ursprünglich prognostiziert