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Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Im Prinzip wird damit nur der Verbrauch von Mineralöl als Kraft- oder Heizstoff besteuert. Übrige Verbräuche sind durch zahlreiche Steuerbefreiungen von der Steuerbelastung durch die Mineralölsteuer ausgenommen. Des Weiteren gibt es Ausnahmeregelungen bei der Besteuerung von Mineralöl als Heiz- oder Kraftstoff mit dem Ziel umweltfreundliche Energieträger und Verkehrsmittel zu fördern.
 
Ebenso gibt es für Industrie und Wirtschaft Vergünstigungen, um Wettbewerbsnachteile einer Existenzgründung im Inland gegenüber nicht inländischen Konkurrenten zu vermeiden. Sie ist vom Verbraucher zu tragen und wegen hohem Verwaltungsaufwand, wird sie im Regelfall beim Hersteller oder Weiterverkäufer erhoben. Diese wiederum können die Mineralölsteuer dann beim  Wiederverkauf über den Warenpreis an den Verbraucher weiterberechnen, ohne dass diese separat ausgewiesen wird.
 
Die Höhe der Mineralölsteuer richtet sich nach der Art und Verwendung, sie ist geregelt im Mineralölsteuergesetz (MinöStG). Mineralölsteuer wird erhoben auf verschiedene Kraftstoffarten wie unverbleites Benzin, verbleites Benzin und Dieselkraftstoff. Weiterhin gibt es eine Abstufung, um die Verwendung von schwefelarmen Kraftstoffen zu fördern. Besteuert werden auch Flüssiggase (z. B. Propan und Butan) und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, wenn sie als Kraftstoff verwendet werden.

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