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Mahnverfahren

Als Mahnverfahren bezeichnet man ein Gerichtsverfahren, dass zur vereinfachten Durchsetzung der Geldforderungen dient. Geregelt ist es in der Zivilprozessordnung und das Mahnverfahren ist nicht zu verwechseln mit der außergerichtlichen Mahnung von Unternehmen oder Rechtsanwälten. Die Geldforderung darf auch nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig sein.

Das Mahnverfahren macht das Vollstrecken der Geldforderung ohne eine Klageerhebung möglich. Das Mahnverfahren wird dabei automatisiert oder von einem Rechtspfleger durchgeführt ohne eine Prüfung, ob der Zahlungsanspruch dem Antragsteller zusteht. Damit ist das Mahnverfahren eine kostensparende Alternative zu einem Zivilprozess und eignet sich besonders für Ansprüche, über die keine Streitigkeit besteht.

Das Ziel ist es, den Schuldner zur Zahlung zu bringen, am Ende des Mahnverfahren steht allerdings ein Vollstreckungsbescheid. So kann die Geldforderung durch den Gläubiger vollstreckt werden. Das Mahnverfahren wird schriftlich beantragt z. B. vom Unternehmer, der einen Businessplan umgesetzt hat, wenn der Schuldner mit der Zahlung in Verzug geraten ist. Zur Beantragung gibt es ein Formblatt, das bestimmte Angaben enthalten muss.

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