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Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten bezeichnen die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Diese Lohnnebenkosten werden in Deutschland für die Renten- und Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Arbeitnehmer zahlen für Kranken- und Pflegeversicherung  geringfügig höhere Anteile. Vor der Existenzgründung z. B. einer Mini GmbH können Lohnnebenkosten im Businessplan berücksichtigt werden.

Lohnnebenkosten werden die Gehaltsanteile genannt, welche direkt in die Sozialversicherung laufen und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam übernommen werden. Auf der anderen Seite bezeichnet der Begriff Lohnnebenkosten Leistungen, die allein der Arbeitgeber neben der eigentlichen Gehaltszahlung für die Einrichtung und den Unterhalt eines Arbeitsplatzes zu veranschlagen hat. Auf jeden Fall kann der erstellte Businessplan herangezogen werden.

Lohnnebenkosten sind also die Kosten, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen und nicht als frei zugängliches Einkommen des Arbeitnehmers marktwirksam werden. In Bezug auf die Lohnnebenkosten nach Gründung z. B. einer Mini GmbH können die Arbeitgeber-Beiträge zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer je nach Sichtweise entweder als extra Bruttoeinkommen oder als zweckgebundener Abzug vom eigentlichen Einkommen veranschlagt werden.

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