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Liquidation

Die Liquidation bezeichnet im betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Sinn den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens oder Vereins. Die Liquidation hat das Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld oder andere in Bargeld umtauschbare  Mittel umzuwandeln. Ziel der Liquidation ist die vollständige Auflösung der Gesellschaft. Das übrige Restvermögen abzüglich der Liquidationskosten ist der Liquidationserlös. Eine Liquidation kann auch nach Existenzgründung eintreten.

Der Liquidationserlös wird regelmäßig nach Beendigung der Liquidation an die Gesellschafter der liquidierten Gesellschaft ausgeschüttet. Die Person, die mit der Liquidation eines Vereins oder einer Handelsgesellschaft nach deutschem Recht betraut ist, wird auch als Liquidator bezeichnet. Dieser kann vollständigen Zugriff auf den Businessplan und andere Unterlagen haben. Die gleiche Betitelung tragen in der Schweiz unter anderem die mit der Durchführung eines Liquidationsvergleichs betrauten Personen.

Die Liquidation eines Unternehmens findet statt, wenn die Eigentümer mehrheitlich besiegelt haben, die Gesellschaft aufzulösen. Ziel der Liquidation ist, unter Satisfaktion aller Gläubiger und Abwicklung aller laufenden Geschäfte, den Gesellschaftern durch Verkauf des Gesellschaftsvermögens einen größtmöglichen Liquidationsanteil zukommen zu lassen. Darüber hinaus wird eine Liquidation durchgeführt, wenn wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde.

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