kurzfristige Erfolgsrechnung

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Die kurzfristige Erfolgsrechnung beschreibt die Zurechnung einzelner Kosten zu einer Periode. Damit soll der kurzfristige Erfolg (unter einem Jahr) von einem oder mehreren Kostenträgern in einer Periode ermittelt werden. Das ist vor allem für das erste Jahr nach der Existenzgründung interessant. Zur Ermittlung der kurzfristigen Erfolgsrechnung werden Kosten der Leistungseinheiten den Leistungen (Erfolgen) gegenübergestellt.

Mit der kurzfristigen Erfolgsrechnung ist der Unternehmer einer Mini GmbH zum Beispiel in der Lage auf eventuelle Fehlentwicklungen schnell zu reagieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Auch Erkenntnisse für die Unternehmensteuerung lassen sich aus der kurzfristigen Erfolgsrechnung ableiten. In der Praxis verwendet man 2 Rechenverfahren, einmal die Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV).

Solcherlei Rechnungen, wie auch die Gewinn- und Verlustrechnung fallen bei der Erstellung des Businessplan noch nicht an, sind aber entscheidend während der gesamten Unternehmensdauer. Zumeist wird die kurzfristige Erfolgsrechnung durch die entsprechende Abteilung durchgeführt, wie das Steuerbüro oder die Buchhaltung. Der Unternehmer muss dann aus dem Ergebnis der kurzfristigen Erfolgsrechnung sein Fazit ziehen und über das weitere Vorgehen entscheiden.