Fördermittel

für Gründer und Unternehmer

KFW Startgeld

Beim KfW-Startgeld handelt es sich um ein Darlehen, welches Existenzgründer bis zu 3 Jahre nach Existenzgründung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln nutzen können. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Der Antragsteller muss grundsätzlich über die erforderliche Qualifikation für das Vorhaben und mindestens 10 % Gesellschaftsanteil sowie Geschäftsführungsbefugnis verfügen.

Finanziert werden können alle Formen der Existenzgründung einschließlich Übernahmen sowie Nebenerwerbsgründungen, wenn diese auf den Vollerwerb ausgerichtet sind. Darüber hinaus förderfähig sind Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Mitfinanziert werden können z. B. Gebäude und Grundstücke, Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Erstausstattung und Auffüllung des Material- und Warenlagers sowie Betriebsmittel bis zu bestimmten Obergrenzen.

Was die Darlehenshöhe anbelangt, so ist es möglich, bis zu 100 % des Gesamtbedarfs in Höhe von maximal 50.000 Euro zu finanzieren. Eigenmittel müssen eingebracht werden und fließen in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein. Grundsätzlich darf die Investitionssumme auch über 50.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird. Das KfW-Startgeld kann zweimal je Antragsteller gewährt werden, jedoch darf der gesamte Zusagebetrag 50.000 Euro (Betriebsmittel 20.000 Euro) nicht übersteigen.

Des weiteren findet eine Anrechnung bereits gewährter Darlehen aus anderen Programmen der KfW statt. Eine Kombination des mit dem Programm KfW-Startgeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Die Laufzeit unterliegt Vereinbarungen und kann tilgungsfreie Jahre enthalten. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Kredite können in Teilbeträgen oder einer Summe abgerufen werden. Die KfW selbst macht keine Vorgaben hinsichtlich einer eventuellen Besicherung. Dieser Punkt wird zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart. Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80-prozentige Haftungsfreistellung.

Bei Darlehen der KfW findet i. d. R. das sog. Hausbank-Prinzip Anwendung. Das bedeutet, dass die KfW-Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern über Kreditinstitute gewährt werden. Die Antragstellung findet daher vor Maßnahmebeginn bei einer Hausbank statt, wobei die Wahl dieser dem Kreditnehmer überlassen bleibt. Die jeweiligen Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Geht es um einen Erstantrag, gehört zu den einzureichenden Unterlagen neben den jeweiligen Antragsformularen auch ein Businessplan sowie weitere aussagekräftige Unterlagen zum Antragsteller und dessen Vorhaben.