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Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das die Eintragungen der angemeldeten Kaufleute im jeweils zuständigen Bezirk des Registergerichts führt. Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen. Abteilung A ist für Eintragungen von Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereinen. Abteilung B ist für Eintragungen von der Kapitalgesellschaft .

Eine Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister muss elektronisch und in öffentlich beglaubigter Form erfolgen. Das Unternehmen muss nach seiner Existenzgründung ins Handelsregister eingetragen werden, wenn es nach Art und Umfang ein kaufmännisches Geschäft betreibt. Kleingewerbetreibende dagegen unterliegen nicht dem Regelwerk für Kaufleute. Das Handelsregister enthält verschiedene Angaben zum Unternehmen.

Unter anderem gibt es Auskunft über die Firma, ihren Sitz, den Gegenstand des Unternehmens, die Rechtsform, vertretungsberchtigte Personen (wie z. B. Prokuristen) und das Stammkapital oder Grundkapital. Die Eintragung kann konstitutiv (rechtserzeugend) sein, d. h. dass die Rechtserzeugung erst dadurch eintritt oder deklaratorisch (rechtsbezeugend), wobei die Rechtswirkung schon vor Eintragung eintritt. Zuständig für das Handelsregister ist meist das örtliche Amtsgericht.

 

 

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