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Google Fonts Abmahnung: Sicher durch Website-Check

Was steckt hinter der Google Fonts Abmahnwelle? Wie können sich kleine Unternehmen am besten schützen? Wir geben Tipps für deinen Datenschutz und wie du auf Abmahnungen richtig reagierst.

Mach deine Website abmahnsicher!

Labyrinth aus Holzsteinen mit Rechtsparagraphen und dicken Ordnern und eine Spielfigur die unschlüssig ob ihres Weges am Eingang steht.
Wir lotsen dich durch die DSGVO.

Abmahnung wegen Google Fonts: Was ist der Hintergrund?

Dreh- und Angelpunkt der Google Fonts Abmahnwelle ist ein Urteil des Landgericht München vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20), welches die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt hat. Das Gericht sprach einem Nutzer Schadensersatz zu, der mehrfach eine Website mit dynamischen Google Fonts besucht hatte.

Websitebetreiber erhalten nun immer häufiger Post von Privatpersonen und Abmahnkanzleien, die das Münchner Urteil als Begründung für eine Schadensersatzforderung nutzen. Doch diese sind mitnichten ohne weiteres gerechtfertigt.

Datenschutz und Google Fonts: Was gilt?

Google Fonts bezeichnen eine kostenlose Bibliothek von ca. 1400 Schriftarten (eng. fonts), welche Websitebetreiber entweder lokal oder remote einbinden können:

  • Google Fonts lokal (unbedenklich): Lädtst du Google Fonts herunter und speicherst diese lokal auf deinem Server, bist du als datenschutzkonforme Website auf der sicheren Seite. Sobald Nutzer deine Homepage besuchen, werden die Schriftarten von deinem Server jeweils hochgeladen. Es werden keine personenbezogenen Daten an Google weitergeleitet.
  • Google Fonts remote (kritisch): Nutzt du die dynamische Einbindung von Google Fonts als sogenanntes „Code-Snippet“ im HTML-Code, bist du abmahngefährdet. Nutzer, die jetzt deine Website besuchen, stellen bei diesem Vorgang eine automatische Verbindung zu den Google Servern her, wobei jeweils personenbezogene Daten (IP-Adresse) verarbeitet werden. Dies ist laut LG-Urteil eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form der informationellen Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB.

Ausdrückliche Einwilligung für Google Fonts erforderlich

Laut Urteil des Landgericht München ist zudem jede fehlerhafte oder fehlende Einwilligung ebenfalls eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Website-Besucher gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Das bedeutet im Kern, dass bei dynamischer Nutzung von Google Fonts Website-Besucher dieser im Vorfeld ausdrücklich zustimmen müssen:

Selbst über die Cookie-Leiste, die auftaucht, wenn ich zum ersten Mal auf der Website bin, ist das nicht so ohne weiteres möglich.

– Rechtsanwalt Matthias Lederer ggü. CAPITAL

DSGVO vs. Google Fonts: Wie groß ist die Gefahr?

Sowohl die automatische Weiterleitung der IP-Adresse als auch die fehlerhafte oder fehlende Einwilligung eines Website-Besuchers begründen zunächst auch einen Ersatzanspruch des entstandenen immateriellen Schadens aus Art. 82 DSGVO. Deshalb erhalten kleine Unternehmen nun vermehrt Post mit Schadensersatzansprüchen aufgrund mutmaßlicher Datenrechtsverletzungen im skizzierten Sinne.

Google Fonts Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Münchner Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Wie CAPITAL weiterhin ausführt, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) bald in einem ähnlich gelagerten Verfahren aus Österreich. Hier gehe es um die Frage, welche Anforderungen an den Schadenersatzanspruch zu stellen sind. Die Einführung einer sogenannten „Erheblichkeitsschwelle“, die überschritten werden muss, damit auf Schadensersatz geklagt werden kann, deute sich bereits an. Hierzu äußerten sich die Münchner Landrichter in ihrem Urteil nicht.

EU-DSGVO sticht deutsches Recht

Zu welchen Schlussfolgerungen der EuGH insgesamt kommen wird, bleibt zunächst abzuwarten. Gegenteilige Auffassungen der europäischen Richter zu LG München I, Endurteil v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20 LG Az. 3 O 17493/20 haben gegenüber dem deutschen Recht Vorrang und würden das Münchener Urteil entscheidend abschwächen.

Abmahnung wegen Google Fonts: So reagierst du richtig

Ganz wichtig: Reagiere nicht direkt auf Abmahnungen wegen Google Fonts oder bezahle diese einfach!

Wir unterstützen dich.

Überprüfe deine Google Fonts-Integration mithilfe unseres DSGVO-Website-Check. Unser Partner Amordillo Concept UG bietet dir eine Analyse aller Stärken und Schwächen deiner Website, du erfährst wo mögliche Abmahngefahren liegen und erhältst konkrete Handlungsempfehlungen für einen datenschutzkonformen Webauftritt.

Im DSGVO-Website-Check enthalten ist:

  • Überprüfung auf DSGVO, BDSG, TTDSG & EU-Cookie-Richtlinie
  • Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung
  • Analyse auf Datenübertragung in Drittländer
  • Kontrolle der Datenschutzerklärung
  • Überprüfung deines Consent-Tool (Cookie Banner) auf richtige Implementierung
  • Vermeidung von Abmahnungen und Analyse auf Abmahngefahren
  • Prüfung auf Google Fonts, Google Maps, Google reCaptcha
  • Technische Analyse deiner GESAMTEN Website (Auch Sicherheitsprotokolle nach HTTPS)
  • Einfach & schnell, du übermittelst nur deine Webseite!

➔ Jetzt Google Fonts Abmahnung vermeiden

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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