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Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine Personenvereinigung, also ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen. Diese Personen haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam für ihre ähnlichen Probleme Lösungen zu finden. Nach § 1 des Genossenschaftgesetzes ist eine Genossenschaft eine Gesellschaft mit nicht beschränkter Mitgliederzahl, deren Zweck die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder die Förderung ihrer sozialen oder kulturellen Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist.

Durch die Novellierung des Genossenschaftsrechts für kleine Genossenschaften im August 2006 kann es auch für Existenzgründer mit wenig Kapital attraktiv sein, eine Genossenschaft zu gründen. Im Businessplan bei der Gründung muss der Zweck der Genossenschaft beschrieben werden. Ihre Rechtsfähigkeit erlangt die Genossenschaft durch die Eintragung in das Genossenschaftsregister, sie trägt dann den Zusatz e.G. (eingetragene Genossenschaft).

Die Genossenschaft ist dann eine juristische Person und nach dem Handelsgesetzbuch aufgrund der Gesellschaftsform automatisch Kaufmann. Im Rahmen einer Existenzgründung als Genossenschaft können sich Mittelständler, Selbstständige und Freiberufler auch zusammenschließen, um Aufgaben wie Einkauf, Verwaltung etc. gemeinsam zu bewältigen.

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