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Franchisenehmer

Der Franchisenehmer ist die Person, die vom Franchisegeber die Möglichkeit bekommt, ein bestimmtes Franchise-Konzept für den Aufbau ihrer Selbstständigkeit zu nutzen. Der Franchisenehmer gründet sein Unternehmen dabei nicht auf Basis seiner eigenen Geschäftsidee, sondern nutzt ein bereits bestehendes Geschäftskonzept.

Der Franchisenehmer hat damit den Vorteil, dass er eine bereits auf dem Markt etablierte Marke nutzen kann, was den Unternehmensaufbau erleichtert. Zum Teil findet er auch einen etablierten Kundenstamm vor, was zur Minimierung der unternehmerischen Risiken bei einer Existenzgründung beiträgt. Die vertraglichen Details hinsichtlich der Leistungen des Franchisegebers und der Pflichten des Franchisenehmers variieren bei jedem Franchise-Konzept.

Meist wird der Franchisenehmer vom seinem Franchisegeber in Bezug auf die Geschäftsausstattung, die betriebswirtschaftlichen Aufgaben, die Buchführung und das Marketing unterstützt. Oft beinhalten die Leistungen des Franchisegebers auch Schulungen und Trainings, die der Franchisenehmer nutzen kann. Als Gegenleistung zahlt der Franchisenehmer eine Franchisegebühr. Diese Franchisegebühr wird in der Regel einmalig bei Vertragsabschluss fällig, kann aber auch fortlaufend entrichtet werden.

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