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Franchisegeber

Die Person, die einer anderen Person die Möglichkeit gibt, ein Unternehmen unter einer bereits bestehenden Marke aufzubauen, wird als Franchisegeber bezeichnet. Dieser stellt einem Franchisenehmer ein komplettes Geschäftskonzept inklusive Konzeption und Vermarktungsstrategien zur Verfügung. Der gesamte Prozess wird als Franchising bezeichnet.

Weiterhin unterstützt der Franchisegeber den Franchisenehmer in Bezug auf betriebswirtschaftliche Vorgänge sowie in den Bereichen Marketing und Buchführung. Er stellt ihm in den meisten Fällen Coachings und Schulungen zur Verfügung, die der Franchisenehmer vor oder während der Existenzgründung nutzen kann. Der Franchisegeber erhält eine Franchisegebühr als Gegenleistung. Diese stellt für ihn eine wichtige Einnahmequelle dar. Sie besteht in der Regel aus einer Einmalzahlung. Sie kann aber auch in fortlaufenden Zahlungen entrichtet werden.

Für den Franchisegeber bringt das Franchising einige Vorteile. Mit einem Franchise-Konzept vermeidet er die Erstellung eines aufwendigen Filialsystems. Er profitiert außerdem von einer  schnellen Expansion und einer flächendeckenden Verbreitung auf dem Markt. Nachteilig ist die fehlende Kundennähe, der Verzicht auf einen Teil des Gewinns und ein hoher Bedarf an kostenverursachenden Kontrollmaßnahmen.

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