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Franchise-Konzept

Wer in die Selbstständigkeit geht und ein Franchise-Konzept umsetzt, bekommt von einem Franchisegeber ein Geschäftskonzept gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt. Der Franchisegeber stellt in den meisten Fällen die Nutzungsrechte am Warenzeichen, der Warenmuster zur Verfügung und vermittelt das Know-How. Die Umsetzung eines Franchise-Konzeptes ist als relativ neue Vertragsform nicht durch das Handelsgesetzbuch oder das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.

Ein Franchisenehmer ist sehr stark an das Vertriebssystem des Franchisegebers gebunden. Mit der Verwirklichung des Franchise-Konzeptes verkauft der Franchisenehmer die Dienstleistungen und Erzeugnisse selbstständig. Für die Benutzung der einheitlichen Ausstattung, den Namen, das äußerliche Auftreten, das einheitliche Vertriebssystem sowie oft eine gemeinsame Buchführung, zahlt der Franchisenehmer eine Gebühr. 

Das Umsetzen des Franchise-Konzeptes bringt einige Vorteile mit sich. Das System ist bereits etabliert und beschleunigt somit den Markteintritt. Man bekommt vom Franchisegeber ein komplettes Leistungspaket zur Verfügung gestellt. Außerdem ist mit einer höheren Kreditwürdigkeit zu rechnen, weil das Unternehmerrisiko geringer ist. Der Franchisenehmer führt trotzdem ein selbstständiges Unternehmen, obwohl er eine am Markt bekannte Marke nutzen kann.

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