Fördermittel Leipzig

Technologiegründerstipendium - Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft

Das Technologiegründerstipendium fördert Gründer junger innovativer Unternehmen in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich durch die Gewährung personengebundener Stipendien zwischen 1000 EUR und 3000 EUR je nach persönlicher Qualifikation. Die Förderung wird bewilligt, insofern die Gründungsidee "nachhaltige Erfolgsaussichten" verspricht. 

Zur Zielgruppe gehören Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien sowie praktizierendes oder ehemaliges wissenschaftliches Personal, die ein innovatives Kleinst- oder kleines Unternehmen erst noch gründen wollen.  Unter bestimmten Bedingungen sind auch Gründungsteams zur Bewerbung zugelassen. Der Haupt- oder Nebenwohnsitz der Antragsteller muss sich außerdem im Freistaat Sachsen befinden. Ebenfalls 

Der Antrag auf ein Technologiegründerstipendium ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank SAB einzureichen, die gleichzeitig Antrags- und Bewilligungsstelle im Förderprogramm ist.

Mittelstandsförderprogramm und Mittelstandsrichtlinie

Das Mittelstandsförderprogramm ist in drei Programmlinien gegliedert:

  1. Bestandsförderung,
  2. Gründungsförderung und
  3. Ansiedlungsförderung.

Innerhalb dieser gesetzten Rahmenbedingungen können verschiedene Einzelmaßnahmen gefördert werden:

  • Gründungsberatung
  • Kurzberatung
  • Betriebsberatung/Coaching
  • Umweltmanagement
  • Markteinführung innovativer Produkte
  • Messen, Außenwirtschaft
  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz
  • Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)
  • Projekte mit Modellcharakter

Die Mittelstandsförderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie an Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Im Einzelprojekt Umweltmanagement können sich auch kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen um eine Förderung bewerben.

Die Richtlinie gilt je nach Anwendungsbereich bis zum 30. Juni 2021 bzw. 31. Dezember 2023. Jedes Jahr werden vom Freistaat Sachsen hierfür insgesamt rund 20 Mio. EUR Fördergelder zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel werden als Zuschüsse oder Nachrangdarlehen gewährt. Ihren Antrag müssen Sie unter den jeweils geltenden Bedingungen schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank stellen. Alle Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der SAB unter den Einzelprojekten als Download.

Mitteldeutsche Beteiligungsgesellschaft MBG

Die Mitteldeutsche Beteiligungsgesellschaft unterstützt Gründer und Unternehmer in ganz Sachsen mithilfe stiller Beteiligungen. Finanziert werden sowohl Existenzgründungen, als auch Unternehmensnachfolgen. Sollten Sie ein innovatives Produkt entwickeln oder aber Ihre Marktposition weiter festigen wollen, sind Sie ebenfalls antragsberechtigt.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen BBS

Kleine und mittlere Unternehmen mit wenig Eigenkapital unterstützt die Bürgschaftsbank Sachsen mit der Übernahme von Sicherheiten für Darlehen  bei Ihrer Hausbank. Die Bürgschaftsbank finanziert dabei konkret folgende Bereiche:

  • Existenzgründung
  • Unternehmensnachfolge
  • Investitionen zur Festigung Ihrer Marktposition
  • Wachstumsfinanzierung
  • Investitionen in Betriebsmittel
  • Innovative Entwicklungen
  • "Agrar-Bürgschaft" speziell für land- und forstwirtschaftliche Betriebe