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Finanzplanung

Finanzplanung umschreibt den Prozess der Erstellung eines Finanzplans mit dem primären Ziel der Kapitalbedarfsplanung und Liquiditätsplanung ob für die Existenzgründung, den Staat oder private Haushalte. Die Finanzplanung unterteilt sich in die Schritte Finanzanalyse des Ist-Zustandes, Analyse des Soll- und Ist-Zustandes, Finanzprognose, Planung alternativer Möglichkeiten zur Finanzierung, Planausgleich, Kontrolle der Planvorgaben und die Planrevision.

Die Aufgabe der Finanzplanung ist es, Liquidität zu sichern. Bei der Erstellung des Finanzplans werden die in der Zukunft erwarteten Einzahlungen und Auszahlungen einander gegengerechnet, um frühzeitige Liquiditäts- und Finanzierungslücken aufzudecken. Dem Unternehmen ist es dadurch möglich, rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. Unter mittelfristige Finanzplanung des Staates, wird ein unverbindlicher Plan zur Einbettung des Haushaltsplans in einen Mehrjahreszeitraum verstanden.

Hier wird das längerfristige finanzpolitische Programm der Regierung abgebildet. Die Planungsperiode beträgt fünf Jahre (inkl. Haushalts- und Kassenjahr). Der Prognosezeitraum der Finanzplanung ist relativ kurz. Häufig werden in der mittelfristigen Planung längerfristige Vorgänge nicht berücksichtigt. Durch einen Wechsel der Systematik kann der Vergleich zu den Vorjahren erschwert werden. Die mittelfristige Finanzplanung bezieht sich ausschließlich auf Ausgaben, nicht auf Kosten und Leistungen.

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