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Einkunftsarten

Durch die Unterteilung in 7 Einkunftsarten im deutschen Steuerrecht kann im Rahmen der Steuerberatung eine eindeutige Trennung und Zuordnung erfolgen. In der Einkommensteuererklärung werden alle 7 Einkunftsarten erfasst und versteuert. Dadurch kann es bei Unternehmern der Fall sein, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb, daneben auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden, welche dann alle der Versteuerung zu unterwerfen sind.

Die im Kalenderjahr zu zahlende Einkommensteuer ermittelt sich somit aus allen dem Steuerpflichtigen zugeflossenen Einkünften aus den 7 Einkunftsarten. Dazu zählt man in der Steuerberatung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen dabei z. B. Landwirte und Tierzüchter.

Am weitesten verbreitet sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit. Arbeitnehmer erzielen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, genannt Überschusseinkünfte. Im Gegensatz erzielt der Unternehmer nach Existenzgründung Gewinneinkünfte. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer mit Rechten und Pflichten eines Vermieters, Sachen und Rechte an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt. Wer z. B. Zinsen, Dividenden, Gewinnanteile erhält, erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen.

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