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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben, z.B. hat derjenige Einkommensteuer zu zahlen, der sich mit einer Existenzgründung einer Mini-GmbH selbstständig gemacht hat. Die Bemessungsgrundlage sind die zu versteuernden Einnahmen. Die Grundlage hierfür liegt im Einkommensteuergesetz. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

Es gibt verschiedene Formen der Einkommensteuererhebung. Hier sind die Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer und Bauabzugsteuer zu nennen. Diese "Quellensteuern" werden direkt an der Quelle, z.B. wenn jemand einen Businessplan umgesetzt hat, abgezogen. Damit eine einheitliche Anwendung des Steuerrechts der Einkommensteuer erfolgt, hat die Bundesregierung Einkommensteuerrichtlinien erlassen.

Seit Jahren ist das deutsche System der Einkommensteuer in der Kritik. Denn durch viele Sonderregelungen kommt es zu einer Intransparenz, die bei einer Existenzgründung, egal ob Mini-GmbH oder Einzelunternehmung, für den Gründer eine Falle darstellen kann. Hier soll die Steuervereinfachung helfen, die Steuersätze und eventuell die Einkommensteuer zu senken.

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