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Ehevertrag

Der Ehevertrag ist aus Sicht des Rechtsanwalts, eine von Eheleuten getroffene Vereinbarung über die Regeln, die ihrer Ehe zugrunde liegen sollen. Wichtigster Punkt sind die Folgen der Scheidung. Ein Ehevertrag kann auch in Bezug auf eine Existenzgründung zweier Eheleute ratsam sein. Wegen seiner Bedeutung (die Eheleute regeln den Fall, dass die Ehe getrennt wird zu einem Zeitpunkt, in dem die Beziehung noch intakt ist) verlangt das Gesetz, dass der Ehevertrag notariell beurkundet werden muss.


Obwohl das Gesetz den Notar bereits als unparteiischen Wächter vorschreibt, sollte man sich nicht scheuen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Während der Notar primär für die Wahrung der Formvorschriften zuständig ist, ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, nur die Interessen des Mandanten bestmöglich zu vertreten. Sollen also bestimmte Dinge in einem Ehevertrag geregelt werden, so ist der Gang zum Rechtsanwalt nicht nur sinnvoll, sondern überdies absolut ratsam.

Näheres zum Ehevertrag regelt das Gesetz im BGB. Da die Regelungen auf eingetragene Lebenspartnerschaften analog anwendbar sind, sollten auch hier die Betreffenden den Schritt zur Rechtsberatung nicht aus Scham unterlassen. Der Ehevertrag kann vor, während oder nach der Ehe vereinbart werden. Der Rechtsanwalt nimmt eine Einteilung der Bereiche z. B. in Regelung des Güterstandes, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt vor.

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