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Dolmetscher

Der Beruf des Dolmetscher bezeichnet einen Sprachmittler, der einen gesprochenen Text mündlich in die Zielsprache überträgt. Möglich ist ebenfalls die Übertragung in Gebärdensprache. Geprägt ist das Dolmetschen von der Schwierigkeit, dass das gesprochene Wort sehr flüchtig ist und Faktoren wie Mimik und Gestik eine wichtige Rolle spielen. Andererseits herrscht eine hohe Redegeschwindigkeit und -verständlichkeit. Die Berufsausübung des Dolmetschers ist in Deutschland nicht geschützt, somit kann die Tätigkeit auch ohne eine Prüfung ausgeführt werden.

Ein gewisser Schutz vor Missbrauch besteht dennoch. Der Weg in die Selbstständigkeit als Dolmetscher erfordert eine gewisse Zulassung bzw. einen Abschluss, wie z. B. "staatlich geprüfter Dolmetscher". Eine wichtige Rolle spielen Dolmetscher im Bereich des Gerichts, der Polizei oder bei Notaren mit Personen, die die jeweilige Landessprache nicht beherrschen. Hier gibt es speziell den Gerichtsdolmetscher, der z. B. beim Sprachdienst des Auswärtigen Amt tätig sein kann.

Alle anderen Gerichte und Behörden greifen auf selbstständige Dolmetscher zurück, die ihre eigene Geschäftsidee umgesetzt haben. Für eine solche Tätigkeit müssen diese jedoch in der Regel beeidigt sein. Wenn sehr große Veranstaltungen organisiert werden mit einem hohen Bedarf an Dolmetschern, wird meist ein beratender Dolmetscher engagiert, der ein Dolmetscherteam zusammenstellt, Ansprechpartner ist und die Arbeit des Teams überwacht.

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