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Diskontkredit

Der Diskontkredit stellt neben dem Akzeptkredit eine Unterteilung der Wechsel dar. Mit dessen Hilfe wird dem Wechselinhaber Geld zur Verfügung gestellt und somit ein Kredit gewährt. Dies erfolgt, indem die Bank noch nicht fällige Wechsel des Wechselinhabers ankauft. Dem Kreditnehmer wir durch die Bank nur der Wert des Wechsels zum Ankaufstag (Barwert) gutgeschrieben. Sie zieht dementsprechend die Zinsen für die Restlaufzeit ab. Dieser Zinsabzug wird Diskont genannt.

Der Diskont eines Diskontkredites beträgt z. B. drei bis vier Prozent vom Nominalbetrag des Wechsels. Des Weiteren kommen als Kosten noch die Diskontspesen hinzu. Diese betragen max. bis ein Prozent des Nominalbetrages. Zur Versicherung des Kredites dient die Wechselstrenge. Die Formalitäten, um einen Diskontkredit zu erhalten, sind sehr gering. Die Vorteile des Diskontkredites sind die hohe Flexibilität, die günstigen Finanzierungskosten und die schnelle Mittelbeschaffung. Die Nachteile sind die strenge und schnelle Haftung im Falle des Zwangsverzuges wegen der Versicherung durch die Wechselstränge.

Im Zusammenhang mit der Übertragung der Geldpolitik auf die EZB wurde die Rediskontpolitik aufgegeben. Die günstige Refinanzierung der Kreditinstitute bei der Bundesbank, durch Einreichen der Wechsel, ist seitdem nicht mehr möglich. Aus diesem Grund haben die Diskontkredite zur Finanzierung seit 1999 stark an Bedeutung verloren und haben somit auch bei der Existenzgründung kaum eine Bedeutung.

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