Beanspruchungsprinzip

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Mit Hilfe des Beanspruchungsprinzips können der Kostenträgereinheit die Kosten von den Produktionsfaktoren zugerechnet werden. Hier sind die Kosten gemeint, die bei der Entstehung der Mengeneinheit zusätzlich genutzt werden. Das Beanspruchungsprinzip ermöglicht es nicht nur die Grenzkosten zu addieren, sondern ebenfalls die beschäftigungsbedingten fixen Nutzkosten auf den Kostenträger zuzurechnen. Nicht möglich ist es dagegen die Leerkosten dem Kostenträger zuzurechnen.

Das Beanspruchungsprinzip ist das entscheidende Kostenzurechnungsprinzip in der Prozesskostenrechnung. Diese stellt ein Instrument dar, welches z. B. die Kosten der Beschaffung, des Vertrieb, des Marketing und der Logistik (indirekte Leistungsbereiche) aufzeigt. Die Prozesskostenrechnung ermöglicht damit durch Anwendung des Beanspruchungsprinzips eine gerechte Verteilung dieser Gemeinkosten. Sie stellt eine Vollkostenrechung dar, die zwischen den fixen Kosten und den variablen Kosten unterscheidet.

Beide Kostenarten werden dann aber mit dem Beanspruchungsprinzip auf die Kostenträger verrechnet. Für die Kalkulation werden allerdings nur variable, prozessabhängige Kosten betrachtet. Die Prozesskostenrechnung will mit Hilfe des Beanspruchungsprinzips weg von der Zuweisung der Kosten auf Kostenstellen und hin zu einer Betrachtungsweise, die kostenstellenübergreifend ist. Bevor ein Gründer seinen Businessplan umsetzt, sollte er sich mit den Kostenrechnungssystemen vertraut machen.