Aktionär

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Ein Aktionär besitzt den in einer Aktie verkörperten Anteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. (AG) Damit ist dieser als Mitglied an ihr beteiligt. Die Position als Aktionär kann mit der Existenzgründung einer AG oder durch den Kauf von Aktien am Sekundärmarkt erworben werden. Ein Aktionär kann eine juristische oder eine natürliche Person sein. Zu den Verwaltungsrechten des Aktionärs zählen u. a. Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anfechtung der Beschlüsse der Hauptversammlung.

Die Vermögensrechte des Aktionärs beinhalten den Anspruch auf den Anteil am Bilanzgewinn, Rückzahlungsanspruch bei Kapitalherabsetzung sowie Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös. Eine Treuepflicht gab es gesetzlich festgelegt zunächst nur für die Mehrheitsaktionäre gegenüber den Minderheitsaktionären. Mittlerweile sind ebenfalls Treubindungen der Minderheitsaktionäre gegenüber der Mehrheit gesetzlich festgelegt.

In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär pro Stammaktie ein Stimmrecht gewährt. Bei der Erwirtschaftung von Unternehmensgewinns wird dem Aktionär eventuell eine Dividende ausgeschüttet. Wie hoch diese ist, wird bestimmt nach dem Anteil des Aktionärs am Grundkapital. Es gibt verschiedene Arten von Aktionären. der Hauptaktionär besitzt das größte Aktienpaket und mit mehr als 50 % ist er Mehrheitsaktionär. Der Kleinaktionär besitzt einen eher geringen Anteil und hat kaum Einfluss auf das Unternehmen.