Rechnungslegung für Kleinstunternehmen soll einfacher werden
Rat der Wirtschafts- und Finanzminister verabschiedet die sogenannte Micro-Richtlinie
News vom 13. Juni 2012 –
Autor: Verena Freese
Bereits am 21.02.2012 hat der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister die sogenannte Micro-Richtlinie der EU verabschiedet, welche alle beschränkt haftenden Bilanzierenden betrifft. Dadurch sollen Kleinstunternehmen von bestimmten Pflichten befreit werden, die einen ihrer Größe nicht angemessenen Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung bedeuten. Der ursprüngliche Entwurf der Richtlinie sah sogar noch die Möglichkeit einer vollständigen Befreiung von Kleinstbetrieben von der Jahresabschlusserstellung vor. In der EU gilt jedes Unternehmen, das am aktuellen sowie vorangegangenen Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreitet, als sogenanntes Kleinstunternehmen:
- Bilanzsumme: 350.000 EUR
- Nettoumsatzerlöse: 700.000 EUR
- Druchschnittliche Beschäftigtenanzahl während des Geschäftsjahrs: 10
Gemäß der Micro-Richtlinie sollen zukünftig also folgenden Pflichten für diese Unternehmen entfallen: Pflicht zur Ermittlung und zum Ausweis eines aktiven sowie passiven Rechnungsabgrenzungspostens, Pflicht zur Erstellung eines Anhangs sowie Lageberichts und schließlich auch die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses gegenüber der breiten Öffentlichkeit. Darüberhinaus steht es den Mitgliedstaaten frei, die Erstellung einer verkürzten Bilanz und GuV zu gestatten. Mitgliedstaaten, welche die Erleichterungs- bzw. Befreiungsmöglichkeiten für Kleinstbetriebe in nationales Recht umsetzen, dürfen denjenigen Kleinstbetrieben, die solche Erleichterungen bzw. Befreiungen nutzen, keine Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert gestatten oder abverlangen, denn diese könnten beim Empfänger Unklarheiten über den jeweiligen Bewertungsmaßstab ergeben.
Aktuell steht noch kein konkreter Zeitraum für die Umsetzung fest, da die Entscheidung für oder gegen eine Übernahme der Richtlinie in nationales Recht den jeweiligen Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Da das Bundesministerium der Justiz jedoch entscheidend an der Ausgestaltung der Richtlinie beteiligt war, ist durchaus von einer Übernahme in deutsches Recht auszugehen. Für die Kleinstunternehmen kann sich unter Umständen ein Zwang zur Nicht-Inanspruchnahme der Erleichterungen ergeben, beispielsweise bei der Beantragung von Fremdkapital insbesondere von Banken. Auf die steuerlichen Buchführungspflichten hat die Micro-Richtlinie keine Auswirkungen.