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Bearbeitungsgebühren für Verbraucher-Kredite laut BGH-Urteil unzulässig

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs sind die von vielen Kreditinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren auf Verbraucherkredite unzulässig. Das betrifft auch viele Existenzgründer, die, rein rechtlich, bei der Kreditaufnahme als Privatpersonen auftreten. Auch bereits gezahlte Gebühren können nun zurückgefordert werden.

Im Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Erhebung von Bearbeitungsgebühren auf Verbraucherkredite getroffen, das auch für Gründer interessant sein dürfte. Viele Existenzgründer sind beim Start in die Selbstständigkeit auf Kredite angewiesen, um ihre Geschäftsidee zu finanzieren. Sei es nun für den Einkauf von Ware, für die Anschaffung von Maschinen oder für die Ausstattung der Geschäftsräume; der Gang zur Bank ist oft unvermeidlich.

Hat der Gründer alle Formalitäten hinter sich gebracht, die Bank mit einem tragfähigen Businessplan überzeugt und schließlich die gewünschte Finanzierung erhalten, überwiegt dann häufig erst einmal die Freude, dass es los gehen kann. Doch viele Kreditinstitute erhoben bisher pauschale Bearbeitungsgebühren auf die Inanspruchnahme von Krediten. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs sind die von vielen Kreditinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren auf Verbraucherdarlehen unzulässig.

Die Begründung für das Urteil lautet, dass durch die Erhebung von Gebühren für Tätigkeiten, die die Bank rechtlich ausführen muss, der Kunde benachteiligt sei. Wichtig ist hier, dass sich das Urteil auf Privatpersonen bezieht. Einzig wenn der Gründer seinen Kredit als Privatperson aufgenommen hat und somit als Verbraucher gilt, ist er also von dem Urteil betroffen. Die Gültigkeit für andere Rechtsformen von Unternehmen muss zukünftig noch definiert werden. Beachtet werden sollte zudem, dass die Höhe des aufgenommenen Kredites 75.000 Euro nicht überschreiten darf.

Gründer sollten deshalb prüfen, ob sie für ihren Kredit solche Bearbeitungsgebühren gezahlt haben. Die berechneten Kosten betrugen bisher zwischen 1% und 3,5%, die gezahlten Beträge können also zwischen mehreren hundert bis über 1.000 Euro schwanken, Geld, das ein Selbstständiger in der Gründungsphase sicher nicht zu verschenken hat. Die Banken sind durch das Urteil verpflichtet, die Beträge rückzuerstatten, allerdings wird die Rückerstattung nicht automatisch erfolgen.


Was muss der Gründer tun, um sein Geld zurück zu erhalten?

Sollte der selbstständige Kreditnehmer feststellen, dass er bisher unberechtigte Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, muss er sich für eine Rückerstattung an seine Bank wenden. Hilfe erhält man hier bei den Verbraucherzentralen im Internet, die dafür Musterbriefe anbieten. Zunächst gilt es dabei, die Bank oder Sparkasse aufzufordern, eine für den Kreditnehmer transparente Erstattungsberechnung zu erstellen. Bei noch laufenden Krediten sollte die Restschuld zum Einspruchstermin gemindert werden, wodurch sich die Laufzeit des Kredites verkürzt. Für bereits ausgelaufene Verträge, die innerhalb der Verjährungsfrist liegen, stehen dem Kunden der errechnete Betrag und Verzugszinsen zu.

Die genaue Regelung der Verjährung ergibt sich aus der schriftlichen Begründung des Urteils, die noch für Juni 2014 erwartet wird.

Über den Autor

Stephan Leistner